Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Sozialgericht Oldenburg, Beschluss vom 26.05.2005
- S 47 AS 226/05 ER -
Gemeinsamer Kauf und Bewohnung eines kleinen Reihenhauses indiziert eheähnliche Gemeinschaft
Wer mit dem früheren Partner einer Wohngemeinschaft ein kleines Reihenhaus durch Eingehung erheblicher Verbindlichkeiten erwirbt und das Haus gemeinsam bewohnt, muss plausible Gründe dafür darlegen, dass keine eheähnliche Gemeinschaft besteht.
Das entschied das Sozialgericht Oldenburg im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens. Die Antragstellerin hatte Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) beantragt. Die Agentur für Arbeit verweigerte die Leistung wegen Bestehens einer eheähnlichen Gemeinschaft.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.06.2005
Quelle: Bericht der ra-online Redaktion
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 608
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss608
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.