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Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 25.02.2011
- 1 U 3385/10 -
SG Stuttgart zum Anspruch auf Verletztenrente nach einem Arbeitsunfall
Beschwerden nach Arbeitsunfall müssen nachweisbar sein
Wer nach einem Arbeitsunfall zwar weiter Beschwerden und Bewegungseinschränkungen hat, hat dennoch keinen Anspruch auf eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das Sozialgericht Stuttgart entschieden.
Im vorliegenden Rechtsstreit wurde die Klägerin während ihrer beruflichen Tätigkeit von einem rückwärtsfahrenden Gabelstapler zu Boden geworfen und von einem Rad im linken Knöchelbereich überfahren. Dabei hat sie sich eine Fraktur des oberen Sprunggelenks zugezogen.
Trotz Schmerzen und Funktionseinschränkungen nach Behandlung kein Anspruch auf Verletztenrente
Auch nach umfangreichen Behandlungsmaßnahmen machte die Klägerin anhaltend gravierende und unverändert bestehende Schmerzen sowie Funktionseinschränkungen im Bereich des linken Unterschenkels und Fußes geltend. Den Antrag bei ihrer
SG: Verletztenrente erst ab Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 %
Die hiergegen erhobene Klage hat das Sozialgericht abgewiesen. Ein Anspruch auf eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.09.2011
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online
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Dokument-Nr. 12207
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