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Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 12.07.2011
- S 16 KR 6622/08 -
Unterhaltszahlungen für Altersvorsorge unterliegen Beitragspflicht der Krankenversicherung
Aufwendungen für Alterssicherung gehören auch bei Unterhaltsbeziehern zu beitragspflichtigen Einnahmen
Unterhaltszahlungen für die Altersvorsorge stellen Einnahmen dar, die der Beitragspflicht der Krankenversicherung unterliegen. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart hervor.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls, die von ihrem geschiedenen Ehemann u.a.
Vorsorgeunterhalt unterfällt der Beitragspflicht in der Krankenversicherung
Das Sozialgericht Stuttgart wies die Klage jedoch ab. Der Vorsorgeunterhalt gehöre zu den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.03.2012
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online
- BVerfG zur Beitragspflicht von Rentnern für Kapitallebensversicherungen trotz teilweiser Prämienzahlung durch Arbeitnehmer
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 28.09.2010
[Aktenzeichen: 1 BvR 1660/08 und 1 BvR 739/08 (Beschluss, 06.09.2010)]) - Hessisches LSG: Beitragserhöhung wegen Auszahlung aus privater Lebensversicherung unzulässig
(Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 21.02.2011
[Aktenzeichen: L 1 KR 327/10 B ER]) - Gesetzliche Krankenversicherung: Erbschaft ist nicht beitragspflichtig
(Sozialgericht Koblenz, Urteil vom 05.10.2006
[Aktenzeichen: S 11 KR 537/05])
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Dokument-Nr. 13180
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