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Sozialgericht Stuttgart, Gerichtsbescheid vom 18.10.2010
- S 19 AL 7177/09 -
Hartz IV: Bei ungenehmigtem Auslandsaufenthalt entfällt Anspruch auf Arbeitslosengeld
Leistungsbezieher für Vermittlungsbemühungen der Bundesagentur für Arbeit nicht zeit- und ortsnah verfügbar
Tritt ein Empfänger von so genannten Hartz IV-Leistungen einen ungenehmigten Auslandsaufenthalt an, entfällt sein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart hervor.
Im zugrunde liegenden Fall wurde der Kläger während des Bezugs von
Bundesagentur für Arbeit verlangt bereits gezahltes Arbeitslosengeld erstattet
Die Bundesagentur für Arbeit hob die Bewilligung von
Verfügbarkeit des Leistungsbeziehers zumindest während der Inhaftierung nicht gesichert
Das Sozialgericht Stuttgart wies die Klage ab. Mit Beginn des - nicht genehmigten - Auslandsaufenthaltes sei der Kläger für die Bundesagentur für Arbeit nicht mehr erreichbar gewesen, da er deren Vermittlungsbemühungen nicht zeit- und ortsnah habe Folge leisten können. Die Verfügbarkeit sei jedenfalls mit der Inhaftierung weggefallen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.12.2011
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online
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Dokument-Nr. 12746
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