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Sozialgericht Stuttgart, Gerichtsbescheid vom 11.10.2013
- S 21 U 1106/12 -
Gesetzliche Unfallversicherung muss Anschaffungskosten für E-Bike nicht übernehmen
E-Bike kein Hilfsmittel sondern Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens
Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass die gesetzliche Unfallversicherung nicht zur Übernahme der Anschaffungskosten für ein Fahrrad mit Elektroantrieb (sogenanntes "E-Bike") als Hilfsmittel verpflichtet ist.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls leidet aufgrund eines Arbeitsunfalles unter einer komplexen Knieverletzung. Um ihm kniegelenksschonendes Fahrradfahren zu ermöglichen, empfahl ihm sein behandelnder Arzt die Anschaffung eines E-Bikes vom Typ "Pedelec"; die Kosten dafür wollte der Kläger von der beklagten Unfallversicherung ersetzt bekommen.
E-Bike ist nicht vorwiegend für Kranke oder Behinderte konzipiert
Das Sozialgericht Stuttgart hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.10.2014
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online
- Schwerstbehinderte hat keinen Anspruch auf Kostenübernahme für E-Bike gegen die Krankenkasse
(Bundessozialgericht, Urteil vom 12.08.2009
[Aktenzeichen: B 3 KR 11/08 R]) - Herkömmliches Tandem kein Hilfsmittel im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung
(Sozialgericht Mainz, Urteil vom 25.02.2013
[Aktenzeichen: S 14 KR 379/12]) - Kein Anspruch auf Kostenübernahme für Liege-Dreirad mit Elektromotor durch Gesetzliche Krankenversicherung
(Sozialgericht Aachen, Urteil vom 18.01.2022
[Aktenzeichen: S 13 KR 333/21])
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Dokument-Nr. 19022
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