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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „E-Bike“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 12.12.2019
- 3 L 1216/19 -
Führerscheinverlust nach Fahren unter Alkoholeinfluss mit E-Bike
Werte ab 1,6 Promille deuten auf deutlich normabweichende Trinkgewohnheiten hin
Das Verwaltungsgericht Aachen hat den Eilantrag eines Antragstellers gegen seinen Führerscheinentzug nach einem Unfall mit dem E-Bike unter Alkoholeinfluss (2,2 Promille) abgewiesen. Die Erklärung des Antragstellers, die bei der Haarprobe entnommenen Barthaare würden regelmäßig kosmetisch mit Haarwassern behandelt (sein Barbier pflege den Bart regelmäßig alle zwei Wochen mit einem alkoholhaltigen Mittel), hat die Kammer nicht überzeugt.
Bei einer Trunkenheitsfahrt des Antragstellers aus dem Kreis Düren mit einem E-Bike im September 2018 mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 2,2 Promille kam es zu einem Unfall. Eine daraufhin veranlasste Begutachtung ergab, es sei zu erwarten, dass der Antragsteller künftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen werde. Dem Antragsteller wurde daraufhin im September 2019 die Fahrerlaubnis entzogen.Der Eilantrag dagegen blieb ohne Erfolg. Der Antragsteller sei ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Werte ab 1,6 Promille deuten nach dem aktuellen Stand der Alkoholforschung auf deutlich normabweichende Trinkgewohnheiten... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25.11.2014
- L 4 KR 454/11 -
Krankenkasse muss Kosten für E-Bike nicht übernehmen
E-Bikes sind Alltagsgegenstände anzusehen
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass eine Krankenkasse die Kosten für ein Fahrrad mit Elektrounterstützung (E-Bike) nicht übernehmen muss, da ein Fahrrad mit Elektrounterstützung nicht speziell der Bekämpfung einer Krankheit und dem Ausgleich einer Behinderung dient.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist aufgrund einer Oberschenkelamputation schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung von 80 %. Ferner liegen bei ihm die Voraussetzungen der Merkzeichen "G" (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr), "B" (Berechtigung für eine ständige Begleitung) sowie "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) vor. Der behandelnde... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Stuttgart, Gerichtsbescheid vom 11.10.2013
- S 21 U 1106/12 -
Gesetzliche Unfallversicherung muss Anschaffungskosten für E-Bike nicht übernehmen
E-Bike kein Hilfsmittel sondern Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens
Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass die gesetzliche Unfallversicherung nicht zur Übernahme der Anschaffungskosten für ein Fahrrad mit Elektroantrieb (sogenanntes "E-Bike") als Hilfsmittel verpflichtet ist.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls leidet aufgrund eines Arbeitsunfalles unter einer komplexen Knieverletzung. Um ihm kniegelenksschonendes Fahrradfahren zu ermöglichen, empfahl ihm sein behandelnder Arzt die Anschaffung eines E-Bikes vom Typ "Pedelec"; die Kosten dafür wollte der Kläger von der beklagten Unfallversicherung ersetzt bekommen.Das Sozialgericht... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 28.02.2013
- 4 RBs 47/13 -
E-Bike muss kein Kraftfahrzeug mit 0,5 Promillegrenze sein
Rechtliche Einordnung von E-Bikes als Fahrrad oder Kraftfahrzeug teilweise noch ungeklärt
Ein E-Bike muss kein Kraftfahrzeug sein, für das die 0,5 Promillegrenze des § 24 a Straßenverkehrsgesetz (StVG) gilt. Um dies zu beurteilen bedarf es weiterer Feststellungen zu den technischen Eigenschaften des Fahrzeugs. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Im zugrunde liegenden Rechtsstreit wurde einem 32 Jahre alten Paderborner zur Last gelegt, im Juli 2012 ein E-Bike in Borchen mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,8 Promille geführt und damit gegen die Vorschrift des § 24 a StVG verstoßen zu haben, die das Führen eines Kraftfahrzeuges mit mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut als Ordnungswidrigkeit untersagt. Um das E-Bike des Betroffenen... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 12.08.2009
- B 3 KR 11/08 R -
Schwerstbehinderte hat keinen Anspruch auf Kostenübernahme für E-Bike gegen die Krankenkasse
BSG sieht keine Notwendigkeit für Kostenübernahme
Krankenkassen müssen schwerstbehinderten Menschen kein motorisiertes E-Bike zahlen. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden. Die Ermöglichung des Fahrradfahrens und die Wahrnehmung von Geschwindigkeit und Raum gehöre ebenso wenig zu den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens wie der Wunsch, ein bereits zur Verfügung stehendes Rollfiet zur Realisierung von Familienaktivitäten zu nutzen bzw. den eigenen Aktionsradius auf Gebiete außerhalb des Nahbereichs der Wohnung zu erweitern.
Die Klägerin begehrte von der beklagten Krankenkasse die Erstattung der Kosten für die selbst finanzierte Umrüstung des vorhandenen Rollfiets vom reinen Pedalbetrieb auf den Betrieb mit einem Elektro-Hilfsmotor.Die 1990 geborene Klägerin ist seit ihrer Geburt körperlich schwerstbehindert (Pflegestufe III). Sie kann weder laufen, stehen, selbstständig aufrecht sitzen... Lesen Sie mehr
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