Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 14.06.2012
- S 5 KA 1846/11 -
Kürzung des vertragsärztlichen Honorars wegen verletzter Fortbildungspflicht
Honorarkürzung soll Vertragsarzt nachdrücklich zur Einhaltung der Fortbildungsverpflichtung anhalten
Honorarkürzungen wegen der Nichterfüllung der gesetzlichen Fortbildungspflicht sind verfassungsgemäß. Dies entschied das Sozialgericht Stuttgart.
In dem zugrunde liegenden Fall reichte der 1942 geborene Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe gegen eine zehnprozentige Kürzung seines vertragsärztlichen Honorars wegen der Verletzung der gesetzlichen
Fortbildungen dienen qualitätsgesicherten ambulanten Behandlung von Versicherten
Das Sozialgericht Stuttgart betonte in seiner Urteilsbegründung die Bedeutung der
Honorarkürzung stellt Abschlag für potentiell schlechtere Qualität der ärztlichen Leistungen dar
Die pauschale
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.08.2012
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 14023
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil14023
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.