Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 20.12.2010
- S 8 KR 7172/09 -
Gesetzlich Krankenversicherte haben keinen Anspruch auf Erstattung von Kosten für privatärztlich erbrachte Leistungen
Zahnarztphobie und ausschließliches Vertrauen zu Ärzten in Privatklinik rechtfertigt keine Kostenerstattung
Gesetzlich Krankenversicherte haben grundsätzlich keinen Anspruch gegen ihre Krankenkasse auf Erstattung von Kosten für eine privatärztliche Behandlung. Dies gilt auch dann, wenn eine Versicherte unter einer Zahnarztphobie leidet und nach 30 Jahren ohne zahnärztliche Behandlung erstmals allein zu Ärzten in einer Privatklinik Vertrauen fasst. Dies entschied das Sozialgericht Stuttgart.
Die 1961 geborene Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls litt an einer Zahnarztphobie und war deshalb seit 30 Jahren nicht mehr beim
Behandlungen bei Vertragszahnärzten scheiterten aufgrund der Zahnarztphobie
Hiergegen wandte sich die Klägerin mit ihrer Klage und führte zur Begründung aus, ihre mehrfachen Versuche, sich von Vertragszahnärzten und in vertraglich zugelassenen Kliniken behandeln zu lassen, seien aufgrund ihrer Zahnarztphobie gescheitert, obwohl sie immer wieder tagelange Zahnschmerzen gehabt und schon zahlreiche Zähne verloren habe. Zu den Zahnärzten in der Privatklinik habe sie hingegen erstmals Vertrauen aufbauen können. Aufgrund des Zustandes ihrer Zähne, ihrer Zahnfleischentzündungen und ihrer Kiefersituation habe dringender Handlungsbedarf bestanden.
Klägerin hätte zumindest zunächst Antrag bei Krankenkasse auf Kostenübernahme stellen müssen
Das Sozialgericht Stuttgart wies die Klage allerdings ab. Gesetzlich Krankenversicherte hätten grundsätzlich keinen Anspruch auf
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.12.2011
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 12692
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12692
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.