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Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 19.04.2016
- S 9 EG 4324/15 -
Kein Anspruch auf Betreuungsgeld bei Besuch einer öffentlich geförderten Einrichtung
Öffentlich geförderte Spielgruppe dient als bedarfsgerechtes Angebot zur Erfüllung des Anspruches auf Betreuungsplätze für unter Dreijährige
Besucht ein Kind eine öffentlich geförderte Einrichtung, besteht kein Anspruch auf Betreuungsgeld. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart hervor.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls bezog für ihren im Jahr 2013 geborenen Sohn
Auch Spielgruppe stellt öffentlich geförderte Einrichtung dar
Das Sozialgericht Stuttgart wies die hiergegen gerichtete Klage ab und führte zur Begründung aus, dass nach Auskunft des zuständigen Trägers die Spielgruppe als Ergänzung zu den bestehenden Kindertageseinrichtungen gefördert werde, um ein bedarfsgerechtes Angebot zur Erfüllung des Anspruches auf einen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.08.2016
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online
- Bundesverfassungsgericht erklärt Betreuungsgeld für nichtig
(Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 21.07.2015
[Aktenzeichen: 1 BvF 2/13]) - Vorsicht Kinderbetreuungskosten: Nur wer selbst zahlt, kann Kosten steuerlich geltend machen - nicht aber der Ehepartner
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 25.11.2010
[Aktenzeichen: III R 79/09])
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Dokument-Nr. 23076
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