wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 19.04.2016
S 9 EG 4324/15 -

Kein Anspruch auf Betreuungsgeld bei Besuch einer öffentlich geförderten Einrichtung

Öffentlich geförderte Spielgruppe dient als bedarfsgerechtes Angebot zur Erfüllung des Anspruches auf Betreuungsplätze für unter Dreijährige

Besucht ein Kind eine öffentlich geförderte Einrichtung, besteht kein Anspruch auf Betreuungsgeld. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart hervor.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls bezog für ihren im Jahr 2013 geborenen Sohn Betreuungsgeld. Nachdem die Klägerin mitgeteilt hatte, dass ihr Sohn für insgesamt neun Stunden wöchentlich eine Spielgruppe besuche, erließ die Beklagte einen Änderungsbescheid und lehnte die Weitergewährung des Betreuungsgeldes für die Zukunft ab. Zur Begründung führte die Beklagte an, dass der Sohn der Klägerin eine öffentlich geförderte Einrichtung besuche. Dies schließe nach § 4 a Abs. 1 Nr. 2 BEEG einen Anspruch auf Betreuungsgeld aus.

Auch Spielgruppe stellt öffentlich geförderte Einrichtung dar

Das Sozialgericht Stuttgart wies die hiergegen gerichtete Klage ab und führte zur Begründung aus, dass nach Auskunft des zuständigen Trägers die Spielgruppe als Ergänzung zu den bestehenden Kindertageseinrichtungen gefördert werde, um ein bedarfsgerechtes Angebot zur Erfüllung des Anspruches auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige zu schaffen. Es liege somit eine öffentlich geförderte Einrichtung nach § 4 a Abs. 1 Nr. 2 BEEG iVm § 24 Abs. 2 SGB VIII vor.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.08.2016
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 23076 Dokument-Nr. 23076

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil23076

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?