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Sozialgericht Wiesbaden, Urteil vom 29.11.2007
- S 2 KR 206/06 -
Botox: Bei übermäßiger Schweißneigung können Kosten für Botox-Behandlung erstattungsfähig sein
Krankenkasse muss Kosten für noch nicht zugelassene Behandlung übernehmen - Zugelassene Methoden sind bisher erfolglos geblieben
Krankenkassen müssen die Kosten für die Behandlung einer übermäßigen Schweißneigung an den Handflächen (palmoplantare Hyperhidrosis) mit Botulinumtoxin A übernehmen, obwohl es arzneimittelrechtlich nur für andere Formen der Hyperhidrosis zugelassen ist (sog. „Off-Label-Use“). Das Sozialgericht Wiesbaden gab der Klage einer Ergotherapeutin statt, die u. a. wegen der krankheitsbedingten Hindernisse im Beruf eine solche Behandlung beanspruchte.
Das Gericht folgte nicht der Auffassung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.03.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des SG Wiesbaden vom 19.03.2008
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Dokument-Nr. 5789
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