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Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 30.11.2017
- 4 U 19/17 -
Schadenersatz und Schmerzensgeld für Hinterbliebene wegen eines tödlichen Sturzes auf einem Premiumwanderweg
Gemeinde Losheim und zwei Gemeindebedienstete haften wegen unzureichender Sicherung
Eine Gemeinde ist für den tödlichen Sturz eines Wanderers auf einem Premiumwanderweg wegen unzureichender Sicherung durch das Holzgeländer verantwortlich und muss daher der Witwe Schadenersatz und Schmerzensgeld zahlen. Dies hat das Saarländische Oberlandesgericht in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
Im vorliegenden Fall war der Ehemann der Klägerin auf dem Premiumwanderweg "Der Bergener" an einer Steilkante an der Raststätte "An der Filz" acht bis zehn Meter kopfüber in die Tiefe gestürzt und hatte
Schmerzensgeld von 3.000 Euro und Unterhaltsschaden von 53.000 Euro
Das OLG Saarbrücken hat die Berufung der beklagten Gemeinde Losheim und zweier Gemeindebediensteter zurückgewiesen. Demnach sind die Beklagten unter anderem verpflichtet, der klagenden Ehefrau ein
Beklagte Gemeindemitglieder haften persönlich
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts war der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.12.2017
Quelle: Saarländisches Oberlandesgericht/ ra-online
- Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 12.01.2017
[Aktenzeichen: 4 O 375/15]
- Stadt haftet nicht für Sturz auf Wanderweg
(Landgericht Magdeburg, Urteil vom 12.06.2014
[Aktenzeichen: 10 O 397/14]) - Veranstalter einer Wanderung ist nicht zur ständigen Kontrolle sämtlicher Wanderwege verpflichtet
(Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 18.02.2013
[Aktenzeichen: 5 U 34/13]) - Benutzung von Wanderwegen immer auf eigene Gefahr
(Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 20.12.2005
[Aktenzeichen: 14 U 147/05])
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Dokument-Nr. 25209
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