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Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 04.01.2017
- L 3 AS 1222/15 NZB -
Transsexuelle Person kann Partner oder Partnerin einer Bedarfsgemeinschaft sein
Bildung einer Partnerschaft aufgrund Möglichkeit der Heirat oder der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
Da eine transsexuelle Person eine Ehe und eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen kann, kann sie auch Partner oder Partnerin einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne von § 7 Abs. 3 Nr. 3 c) SGB II sein. Dies hat das Landessozialgericht Sachsen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen zwei Frauen und dem Jobcenter Streit über die Höhe des Arbeitslosengeldes II. Das Jobcenter vertrat die Ansicht, dass beide Frauen eine
Transsexuelle Person kann Partnerschaft und somit Bedarfsgemeinschaft bilden
Das Landessozialgericht Sachsen bestätigte die Entscheidung des Sozialgerichts und wies daher die Nichtzulassungsbeschwerde der Frauen zurück. Zwischen den Frauen bestehe eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.01.2018
Quelle: Landessozialgericht Sachsen, ra-online (vt/rb)
- Sozialgericht Chemnitz, Urteil vom 05.11.2015
[Aktenzeichen: S 26 AS 550/14]
Jahrgang: 2017, Seite: 1362 FamRZ 2017, 1362
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Dokument-Nr. 25452
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