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Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 11.12.2015
- 3 B 369/15 -
Keine Sonntagsarbeit bei Amazon am 4. Advent
Auftragszunahme im Vorweihnachtsgeschäft stellt jährlich absehbares Ereignis dar
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht entschieden, dass in der Niederlassung Leipzig der Firma Amazon an den Sonntagen des 3. und 4. Advents keine Arbeitnehmer im Bereich Verpackung von Handelsartikeln und Entgegennahme von Waren beschäftigt werden dürfen. Das Gericht gab damit der Beschwerde der Bezirksverwaltung Leipzig-Nordsachsen der Gewerkschaft ver.di statt und änderte den anders lautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 10. Dezember.
Im zugrunde liegenden Verfahren hatte die Landesdirektion Sachsen der Firma
Voraussetzungen für Bewilligung von Sonntagsarbeit liegen nicht vor
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht stellte fest, dass der von ver.di gegen die erteilte Genehmigung erhobene Widerspruch aufschiebende Wirkung hat, sodass die Firma
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.12.2015
Quelle: Sächsisches Oberverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Chemnitz, Beschluss vom 10.12.2015
[Aktenzeichen: 4 L 1291/15]
- Gesetzliche Regelung zu verkaufsoffenen Sonntagen verfassungsrechtlich unbedenklich
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.05.2014
[Aktenzeichen: 6 C 10122/14.OVG]) - BVerfG: Ladenöffnung an allen vier Adventssonntagen in Berlin verfassungswidrig
(Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 01.12.2009
[Aktenzeichen: 1 BvR 2857/07 und 1 BvR 2858/07])
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Dokument-Nr. 21999
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