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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Adventssontag“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.11.2020
- 13 B 1712/20.NE -

Keine landesweite Ladenöffnung an den Adventssonntagen in NRW

Angegriffene Regelung aller Voraussicht nach rechtswidrig

Das OVG Münster hat im vorläufigen Recht­sschutz­verfahren entschieden, dass die Geschäfte in Nordrhein-Westfalen an den Vo­rweihnachts­sonntagen sowie am Sonntag nach Neujahr geschlossen bleiben müssen.

Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hatte sich mit einem Eilantrag gegen die Regelung in der nordrhein-westfälischen Coronaschutzverordnung gewandt, in der vorgesehen ist, dass zur Vermeidung von Infektionsgefahren durch einen unregulierbaren Kundenandrang Verkaufsstellen des Einzelhandels ausnahmsweise zur Entzerrung des Einkaufsgeschehens am 29.11.2020, 6.12., 13.12. und 20.12.2020 sowie am 03.01.2021 auch sonntags zwischen 13.00 Uhr und 18.00 Uhr öffnen dürfen.Nach Auffassung des OVG ist die angegriffene Regelung aller Voraussicht nach rechtswidrig und würde in einem Hauptsacheverfahren für unwirksam erklärt werden. Maßstab... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.10.2020
- 4 B 1444/20.NE -

Corona-Pandemie: OVG NRW äußert Zweifel an Neuregelung zur Sonntagsöffnung

Regelung tritt bereits mit Ablauf des 31. Oktober 2020 außer Kraft

Das Ober­verwaltungs­gericht hat auf Antrag der Gewerkschaft ver.di Ladenöffnungs­freigaben für den 4. Oktober, 8. November und 6. Dezember 2020 in Gütersloh außer Vollzug gesetzt und erhebliche Zweifel an der Gültigkeit der am 30.09.2020 ergangenen Neuregelung in der nordrhein-westfälischen Corona­schutzverordnung zu Sonntagsöffnungen in der Weihnachtszeit geäußert.

Die Coronaschutzverordnung in der Fassung vom 30. September 2020 sieht vor, dass zur Vermeidung von Infektionsgefahren durch einen unregulierbaren Kundenandrang an den Wochenenden vor und nach Weihnachten Verkaufsstellen des Einzelhandels ausnahmsweise zur Entzerrung des Einkaufsgeschehens am 29. November 2020, 6., 13. und 20. Dezember 2020 sowie am 3. Januar 2021 ihre Geschäfte auch... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 17.12.2015
- 15 L 4019/15 -

Arbeitsruhe am 4. Adventsonntag bei Amazon in Rheinberg

Für Amazon ohne Bewilligung der Sonntagsarbeit entstehender großer Schaden nicht erkennbar

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat der Amazon Fulfillment Germany GmbH im Eilverfahren die Beschäftigung ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am 4. Adventsonntag untersagt.

Im zugrunde liegenden Verfahren war Amazon durch die Bezirksregierung Düsseldorf der Einsatz der Arbeitskräfte am vierten Adventsonntag nach dem Arbeitszeitgesetz erlaubt worden. Hiergegen hatte die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage erhoben.Der daraufhin von Amazon beim Verwaltungsgericht gestellte Eilantrag mit... Lesen Sie mehr

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Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 11.12.2015
- 3 B 369/15 -

Keine Sonntagsarbeit bei Amazon am 4. Advent

Auftragszunahme im Vor­weihnachts­geschäft stellt jährlich absehbares Ereignis dar

Das Sächsische Ober­verwaltungs­gericht entschieden, dass in der Niederlassung Leipzig der Firma Amazon an den Sonntagen des 3. und 4. Advents keine Arbeitnehmer im Bereich Verpackung von Handelsartikeln und Entgegennahme von Waren beschäftigt werden dürfen. Das Gericht gab damit der Beschwerde der Bezirksverwaltung Leipzig-Nordsachsen der Gewerkschaft ver.di statt und änderte den anders lautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 10. Dezember.

Im zugrunde liegenden Verfahren hatte die Landesdirektion Sachsen der Firma Amazon eine entsprechende Ausnahmegenehmigung erteilt, die dieser die Beschäftigung von bis zu 3.000 Arbeitnehmern am 3. und 4. Advent in der Zeit von 6:30 bis 23.30 Uhr in der Niederlassung Leipzig ermöglicht hätte. Begründet wurde dies mit besonderen Verhältnissen zur Vermeidung eines unverhältnismäßigen Schadens.... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 01.12.2009
- 1 BvR 2857/07 und 1 BvR 2858/07 -

BVerfG: Ladenöffnung an allen vier Adventssonntagen in Berlin verfassungswidrig

Bloßes Umsatz- oder Erwerbsinteresse für Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Öffnungszeiten nicht ausreichend

Die Regelung zu den Ladenöffnungszeiten an Adventssonntagen in Berlin ist nicht verfassungsgemäß. Sollen Geschäfte an mehreren Sonn- und Feiertagen in Folge über jeweils viele Stunden hin geöffnet werden, bedarf diese Freigabe der Ladenöffnung Gründe von besonderem Gewicht. Solche Gründe seien aber bei einer siebenstündigen Öffnung an allen vier Adventssonntagen nicht gegeben und unterschreiten das verfassungsrechtlich gebotene Mindestmaß des Sonntagsschutzes. Die Verfassungsbeschwerden der Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und des Erzbistums Berlin sind daher zulässig. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht.

Bei der sogenannten Föderalismusreform I im Jahr 2006 wurde die Gesetzgebungskompetenz für das Recht des Ladenschlusses auf die Länder übertragen. Das Abgeordnetenhaus von Berlin beschloss daraufhin das am 17. November 2006 in Kraft getretene Berliner Ladenöffnungsgesetz (BerlLadÖffG). Dieses sieht vor allem schon kraft Gesetzes und ohne die Erfüllung weiterer Voraussetzungen die Freigabe aller vier ... Lesen Sie mehr