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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 30.07.2020
- 6 U 49/19 -
Zum wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch bei einer Preisauszeichnung
Keine Verletzung der Pflicht zur Gesamtpreisangabe bei gesonderter Ausweisung von Flaschenpfand
Entspricht die Preisauszeichnung für Waren in Pfandbehältnissen einer gültigen nationalen Vorschrift, so kann die Werbung mit einer solchen Preisauszeichnung auch dann nicht verboten werden, wenn die nationale Vorschrift europarechtswidrig ist und deshalb nicht mehr angewendet werden darf. Das hat das Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht entschieden.
Der Kläger ist ein Verein, der die Einhaltung der Wettbewerbsregeln überwacht. Die Beklagte vertreibt Lebensmittel. In einer Werbebroschüre bewarb sie im Herbst 2018 u. a. Getränke in Pfandflaschen und Joghurt in Pfandgläsern. Das
Kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch
Das Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht hat die Klage abgewiesen. Dem Kläger steht gegen die Beklagte ein wettbewerbsrechtlicher
Preisauszeichnung entspricht nationales Recht und kann nicht verboten werden
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.05.2023
Quelle: Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32862
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