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Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 06.02.2014
- 4 KN 2/13 -
Flensburger Bettensteuer zulässig
Schleswig-Holsteinisches OVG weist Normenkontrollantrag ab
Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat die in Flensburg seit Januar 2013 erhobene Beherbergungsabgabe auf entgeltliche Übernachtungen in einem Beherbergungsbetrieb (so genannte Bettensteuer) für rechtmäßig erklärt.
Im zugrunde liegenden Verfahren lehnte das Oberverwaltungsgericht den Antrag eines Jugendherbergsbetreibers, die entsprechende Satzung der Stadt Flensburg für unwirksam zu erklären, ab. Einen Eilantrag des Jugendherbergsbetreibers gegen die
Erhebung der Bettensteuer auch als Pauschalabgabe in drei Stufen zulässig
Die Flensburger
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.02.2014
Quelle: Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 17670
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