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Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 12.06.2015
- 4 A 90/14 und 4 A 105/14 -
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht weist Klagen gegen Rundfunkbeitragsbescheide ab
Regelungen des Rundfunkbeitragsrechts sind verfassungsgemäß
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat in zwei Musterverfahren die Rundfunkbeitragsbescheide des Norddeutschen Rundfunks für rechtmäßig erklärt und die gegen die Bescheide gerichteten Klagen abgewiesen.
Mit dem Inkrafttreten des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags ist die Erhebung der Rundfunkabgabe nicht mehr an das Bereithalten von Rundfunkempfangsgeräten gebunden. Vielmehr sind im privaten Bereich die Wohnungsinhaber und im nicht privaten Bereich die Inhaber von Betriebsstätten zur Zahlung der Abgabe verpflichtet. Seit der Einführung dieser Neuregelung im Jahre 2013 war es bundesweit zu zahlreichen Klagen vor den Verwaltungsgerichten in der Bundesrepublik gekommen. Geltend gemacht wurden dabei vor allem die Argumente, dass der neu eingeführte
Verfassungsgerichtshöfe von Bayern und Rheinland-Pfalz erklären Rundfunkbeitrag für verfassungsgemäß
Die Verfassungsgerichtshöfe von Bayern und Rheinland-Pfalz haben in zwei Entscheidungen aus dem Jahre 2014 die geltenden Regelungen des Rundfunkbeitragsrechts für verfassungsmäßig erklärt. Außerdem sind mittlerweile in zahlreichen verwaltungsgerichtlichen und oberverwaltungsgerichtlichen Entscheidungen Klagen gegen Rundfunkbeitragsbescheide abgewiesen worden.
VG schließt sich Rechtsprechung anderer Bundesländer an
Nunmehr hat sich auch das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht dieser allgemeinen Rechtsprechung angeschlossen. Geklagt hatten zwei Firmen, die sich insbesondere gegen die Betriebsstättenregelung und die Beitragspflicht für Firmenfahrzeuge gewandt hatten.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.06.2015
Quelle: Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht/ra-online
- Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.03.2015
[Aktenzeichen: 2 A 2311/14, 2 A 2422/14 und 2 A 2423/14]) - Klage gegen Rundfunkbeitrag erfolglos
(Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 10.12.2014
[Aktenzeichen: 5 K 237/14.GI]) - Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß und nicht zu beanstanden
(Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 16.10.2014
[Aktenzeichen: 6 K 6618/13 und 6 K 7041/13])
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Dokument-Nr. 21158
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