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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 16.10.2014
- 6 K 6618/13 und 6 K 7041/13 -
Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß und nicht zu beanstanden
VG Köln verneint Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und weist Klagen gegen Beitragserhebung ab
Der Rundfunkbeitrag, der seit 2013 im privaten Bereich für jede Wohnung erhoben wird, ist verfassungsgemäß und nicht zu beanstanden. Dies hat entschied das Verwaltungsgericht im Anschluss an gleichlautende Entscheidungen anderer Gereichte.
In den zugrunde liegenden Verfahren wies das Verwaltungsgericht zwei Klagen ab, die sich gegen den neuen
Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäße, nicht steuerliche Abgabe
Dieser Argumentation ist das Verwaltungsgericht nicht gefolgt. Zur Begründung führte der Vorsitzende im Rahmen der mündlichen Verhandlung unter anderem aus, dass es sich bei dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.10.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
- Klagen gegen Rundfunkbeitrag erfolglos
(Verwaltungsgericht Potsdam, Urteil vom 19.08.2014
[Aktenzeichen: VG 11 K 1294/14; VG 11 K 4160/13; VG 11 K 4237/13, VG 11 K 283/14; VG 11 K 875/14; VG 11 K 927/14; VG 11 K 1280/14; VG 11 K 4025/13; VG 11 K 1431/14]) - Rundfunkbeitrag: Neuregelung der Rundfunkfinanzierung verfassungsgemäß
(Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.05.2014
[Aktenzeichen: VGH B 35/12]) - Rundfunkbeitrag: Rundfunkabgabe nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Osnabrück, Urteil vom 01.04.2014
[Aktenzeichen: 1 A 182/13])
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Dokument-Nr. 19005
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