Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Sozialgericht Osnabrück, Urteil vom 07.11.2019
- S 19 U 16/19 -
Kein Unfallversicherungsschutz im eigenen Zimmer im Internat
Unfall in einem zur Privatsphäre gehörigen Zimmer kann nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden
Ein unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehender Arbeitsunfall liegt nicht vor, wenn sich der Unfall in einem zur Privatsphäre des Internatsschülers gehörigen Zimmer ereignet. Dies entschied das Sozialgericht Osnabrück.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Bei dem 1997 geborenen Kläger besteht eine autistische Erkrankung. Er absolvierte seit August 2016 eine Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik in einem Berufsbildungswerk, die durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert wurde. Der Kläger bewohnte während seiner Ausbildung allein ein Zimmer in einem
Am Unfalltag - einem Sonntag - war der Kläger nach einem Wochenendbesuch bei seiner Familie abends wieder ins
Berufsgenossenschaft lehnt Anerkennung eines Arbeitsunfalls ab
Die beklagte
Verrichtung zur Zeit des Unfallereignisses stand nicht im sachlichen Zusammenhang mit versicherter Tätigkeit
Das Sozialgericht Osnabrück lehnte die Anerkennung eines Arbeitsunfalls ab und führte zur Begründung aus, das der Kläger zwar im Zeitpunkt des Unfallereignisses als Teilnehmer einer Bildungsmaßnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 14 b SGB VII in der gesetzlichen
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.02.2020
Quelle: Sozialgericht Osnabrück/ra-online (pm/kg)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 28477
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil28477
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.