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Sozialgericht Mannheim, Gerichtsbescheid vom 20.06.2019
- S 11 P 734/19 -
Pflegeversicherung muss Kosten für Umrüstung auf elektrische Rollläden nicht übernehmen oder bezuschussen
Ausstattung von Fenstern mit Rollläden dient lediglich gehobenem Wohnkomfort und ist grundsätzlich nicht unverzichtbar
Das Sozialgericht Mannheim hat entschieden, dass Versicherte mit Pflegegrad 2 keinen Anspruch auf Umrüstung oder Zuschuss für elektrische Rollläden durch die Pflegeversicherung hat. Das Gericht verwies darauf, dass die Ausstattung von Fenstern mit Rollläden grundsätzlich nicht unverzichtbar sei, sondern einem gehobenen Wohnkomfort diene.
Die 88-jährige Klägerin des zugrunde liegenden Falls ist herzkrank und gehbehindert. Sie erhält Leistungen von der beklagten
SG verneint Anspruch auf Bezuschussung zur Umrüstung aller Rollläden im Haus auf Elektroantrieb
Das Sozialgericht Mannheim befragte den behandelnden Arzt, führte einen Ortstermin in der Wohnung der Klägerin durch und wies die Klage anschließend ab. Die Ausstattung von Fenstern mit
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.08.2019
Quelle: Sozialgericht Mannheim, ra-online (pm/ab)
- Krankenkasse muss Kosten für Versorgung eines pflegebedürftigen Rollstuhlfahrers mit einer Treppensteighilfe übernehmen
(Bundessozialgericht, Urteil vom 16.07.2014
[Aktenzeichen: B 3 KR 1/14 R M]) - Private Pflegeversicherung muss Kosten für elektrisches Pflegebett übernehmen
(Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 07.11.2012
[Aktenzeichen: L 2 P 66/11])
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Dokument-Nr. 27735
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