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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Verdunkelung“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Tecklenburg, Urteil vom 27.05.2021
- 13 C 171/20 -
Kein Recht zur Mietminderung bei Verdunkelung der Fenster für nicht zu Wohnzwecken bestimmten Kellerraums
Kein Vorliegen eines Mietmangels
Werden die Fenster zu einem nicht zu Wohnzwecken bestimmten Kellerraum verdunkelt, so besteht kein Recht zur Mietminderung. Ein Mietmangel liegt dann nicht vor oder er ist zumindest geringfügig. Dies hat das Amtsgericht Tecklenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer in Nordrhein-Westfalen liegenden Doppelhaushälfte beanspruchten ab Juli 2020 eine Mietminderung um 10 %, weil zwei der Kellerfenster verdunkelt wurden. Die Kellerfenster lagen zum Garten der Nachbarn hin. Zu der Verdunkelung kam es, weil die Nachbarn eine Sichtschutzwand bzw. eine Gartenbank vor den Fenstern stellten. Das eine Kellerfenster gehörte zu einem 3qm großen Raum, in dem sich die Anschlüsse des Hauses befanden. Zudem wurde der Raum zu Lagerzwecken genutzt. Das andere Kellerfenster gehörte zu einem etwa 20 qm großen Hobbyraum, in dem sich eine Modelleisenbahn befand. Zudem hatten... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Düsseldorf, Beschluss vom 01.08.2019
- S 17 SO 303/19 ER -
Hitzewelle: Sozialamt muss Kosten für Verdunklungsvorhänge nicht übernehmen
Hitzewelle betrifft alle Einwohner gleichermaßen
Das Sozialgericht Düsseldorf hat entschieden, dass entschieden, dass eine Sozialhilfeempfängerin keinen Anspruch auf Kostenübernahme für Verdunklungsvorhänge in Höhe von rund 1.700 Euro gegen das Sozialamt der Stadt Leverkusen hat.
Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Streitfalls beantragte während der Hitzewelle 2019 beim Sozialamt die Übernahme von rund 1.700 Euro für Gardinen und Rollos von einem Raumausstatter. Wegen der unerträglichen Hitze in der Wohnung sei die Sache eilbedürftig. Entsprechend stellte sie beim Sozialgericht Düsseldorf einen Antrag auf Eilrechtsschutz. Wenn sie keine Vorhänge bekomme,... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Mannheim, Gerichtsbescheid vom 20.06.2019
- S 11 P 734/19 -
Pflegeversicherung muss Kosten für Umrüstung auf elektrische Rollläden nicht übernehmen oder bezuschussen
Ausstattung von Fenstern mit Rollläden dient lediglich gehobenem Wohnkomfort und ist grundsätzlich nicht unverzichtbar
Das Sozialgericht Mannheim hat entschieden, dass Versicherte mit Pflegegrad 2 keinen Anspruch auf Umrüstung oder Zuschuss für elektrische Rollläden durch die Pflegeversicherung hat. Das Gericht verwies darauf, dass die Ausstattung von Fenstern mit Rollläden grundsätzlich nicht unverzichtbar sei, sondern einem gehobenen Wohnkomfort diene.
Die 88-jährige Klägerin des zugrunde liegenden Falls ist herzkrank und gehbehindert. Sie erhält Leistungen von der beklagten Pflegekasse nach Pflegegrad 2. Im Jahr 2018 beantragte sie die Übernahme der Kosten zur Umrüstung aller Rollläden im Haus auf Elektroantrieb. Für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen sieht die Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse bis zu... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 27.10.2015
- III-3 Ws 231/15 -
Schutz der Ehe gebietet grundsätzlich Zusammenführung von inhaftierten Eheleuten
Besuchsüberwachung zur Abwehr von möglichen Absprachen und Verdunkelungshandlungen
Der Schutz der Ehe gebietet es grundsätzlich in zwei verschiedenen Haftanstalten inhaftierte Eheleute zusammenzuführen. Die Gefahr der Absprachen und Verdunkelungshandlungen kann durch eine Besuchsüberwachung begegnet werden. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde einem Ehepaar vorgeworfen gemeinsam einen schweren Raub und eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben. Während sich der Ehemann seit Februar 2015 in der Haftanstalt Wuppertal-Vohwinkel in Untersuchungshaft befand, war die bereits verurteilte Ehefrau in der Haftanstalt Gelsenkirchen inhaftiert. Im Juli 2015 beantragte der Ehemann die Erteilung... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 24.08.1995
- 38 C 483/95 -
Zulässige Mietminderung von 15 % aufgrund Baugerüstes mit Planen
Beeinträchtigung der Wohnnutzung durch Verdunklung, fehlende Balkonnutzung, umherlaufenden Bauarbeitern und erhöhter Einbruchsgefahr
Eine Mietminderung von 15 % ist nicht zu beanstanden, wenn es aufgrund eines Baugerüstes mit Planen zu einer Beeinträchtigung der Wohnnutzung aufgrund der Verdunkelung, der fehlenden Nutzung der Balkone, umherlaufender Bauarbeiter und der erhöhten Einbruchsgefahr kommt. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte eine Wohnungsmieterin eine Mietminderung von 15 %. Hintergrund dessen war, dass das Haus für drei Monate im Sommer 1994 eingerüstet und mit Planen verhängt war. Da sich die Vermieterin weigerte ein Minderungsrecht anzuerkennen, erhob die Mieterin Klage.Das Amtsgericht Hamburg entschied zu... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Bremen, Urteil vom 09.03.2017
- 6 C 285/14 -
Notwendige Schraubenlöcher im Fensterrahmen zur Anbringung von Plissees stellen vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung dar
Vermieter steht kein Anspruch auf Erstattung von Beseitigungskosten zu
Ist aufgrund der baulichen Besonderheit der Wohnung, etwa aufgrund von Dachschrägen, das Anbringen von Plissees im Schlaf- und Kinderzimmer nur mit Hilfe von Schraubenlöchern im Fensterrahmen möglich, so ist dies vom vertragsgemäßen Gebrauch gedeckt. Dem Vermieter steht in diesem Fall kein Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Beseitigung der Schraubenlöcher zu. Dies hat das Amtsgericht Bremen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während der Mietzeit ließ die Mieterin einer Dachgeschosswohnung durch eine Fachfirma an vier in die Dachschräge eingelassenen VELUX-Fenstern in denen als Schlaf- und Kinderzimmer genutzten Zimmern Plissees anbringen. Die Montierung machte es erforderlich, dass in den Fensterrahmen Löcher für die Schrauben gebohrt werden mussten. Nach dem... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 02.03.2017
- 67 S 375/16 -
Wandhängendes WC und Strukturheizkörper als Handtuchwärmer wohnwerterhöhend, keine Wohnwerterhöhung jedoch bei unterdimensioniertem Fahrradabstellraum
Keine Wohnwertminderung wegen innenliegendem Badfenster mit Sichtschutz sowie vom Bad ausgehende Geruchs- und Lärmbelästigung
Ein wandhängendes WC und ein Strukturheizkörper als Handtuchwärmer sind als wohnwerterhöhenden Merkmale zu werten. Ein abschließbarer Fahrradabstellraum führt nicht zu einer Wohnwerterhöhung, wenn er zu klein ist. Ein innenliegendes Badfenster sowie eine vom Bad ausgehende Geruchs- und Geräuschbelästigung stellen keine wohnwertmindernde Merkmale dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte eine Wohnungsmieterin einer Mieterhöhung mit Wirkung zum 1. September 2015 zustimmen. Da die Mieterin die Berechnung der Vermieter für unzutreffend hielt, weigerte sie sich dem nachzukommen. So bemängelte sie, dass das Bad nicht überwiegend gefliest war. Zudem verfügte das Bad über ein in die Wohnung gerichtetes Fenster, weshalb die Mieterin eine... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Beschluss vom 24.10.2014
- 63 S 203/14 -
Durch Bauarbeiten begründete Beeinträchtigung der Mietwohnung rechtfertigt Unterlassungsanspruch nur bei Vorliegen einer erheblichen Störung
Bei unwesentlichen Störungen stehen mietrechtliche Gewährleistungsansprüche zur Verfügung
Kommt es aufgrund eines aufgestellten Gerüstes und von Bauarbeiten zu einer Beeinträchtigung einer Mietwohnung, so rechtfertigt dies nur dann einen Unterlassungsanspruch, wenn sich die Beeinträchtigung als erheblich darstellt. Liegt dagegen eine nur unwesentliche Störung vor, so stehen dem Mieter die mietrechtlichen Gewährleistungsansprüche, wie etwa das Recht zur Mietminderung, zur Verfügung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beklagten sich die Mieter einer Wohnung über Beeinträchtigungen, die mit Bauarbeiten an der Außenfassade des Hauses einhergingen. So führten sie an, dass es durch Hämmern, Klopfen, Bohren, Transport von Baumaterial über einen Lastenaufzug, lautstarke Unterhaltungen der Bauarbeiter sowie durch Sägearbeiten zu einer Lärmbelästigung gekommen sein soll. Darüber... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 07.09.2006
- 211 C 70/06 -
Starke Verschattung und Verdunkelung eines Wohnzimmers durch Baumbestand rechtfertigt Mietminderung von 5 %
Erhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung liegt vor
Wird das Wohnzimmer durch den Baumbestand stark verschattet und verdunkelt, liegt eine erhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung vor. Diese rechtfertigt eine Mietminderung von 5 %. Dies hat das Amtsgericht Charlottenburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung ihre Miete, da ihr 55 qm großes Wohnzimmer durch den Baumbestand so stark verschattet und verdunkelt wurde, dass es auch tagsüber nur mit eingeschalteten Licht genutzt werden konnte. Das Wohnzimmer war mit einer bodenlangen Fensterfront ausgestattet. Zum Zeitpunkt des Mietbeginns war der Baumbewuchs noch nicht so hoch,... Lesen Sie mehr
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