Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.06.2009
- 1 S 1166/09 und 1 S 1167/09 -
Empfänger von EU-Agrarsubventionen dürfen im Internet veröffentlicht werden
Nur bei erheblichen Zweifeln an der Gültigkeit der gemeinschaftsrechtlichen Vorschrift kann diese außer Kraft gesetzt werden
Der Name des Empfängers und dessen Wohnort und die Höhe der aus Mitteln der EU erhaltenen Agrarsubventionen dürfen in Deutschland vorläufig im Internet veröffentlicht werden. Das hat der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) in zwei Eilverfahren durch Beschlüsse vom 05.06.2009 entschieden und damit Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Freiburg bestätigt.
Nach Europarecht müssen die EU-Mitgliedstaaten seit 30.04.2009 den Empfängernamen, den Wohn- oder Betriebsort und die Höhe der Agrarsubvention für das abgelaufene Haushaltsjahr 2008 veröffentlichen. Dieser Verpflichtung sind zwischenzeitlich sämtliche Mitgliedstaaten mit Ausnahme der Bundesrepublik Deutschland nachgekommen. Zum Zwecke der
Richter haben keine erheblichen Zweifel an der Gültigkeit der gemeinschaftsrechtlichen Vorschrift
Der VGH hat die Beschwerden der Landwirte zurückgewiesen. Zur Begründung hat er ausgeführt: Die vorgesehene
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.06.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VGH Baden-Württemberg
- OVG Schleswig-Holstein: Daten der Empfänger von Agrarsubventionen dürfen im Internet veröffentlicht werden
(Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.06.2009
[Aktenzeichen: 2 MB 7/09, 2 MB 8/09, 2 MB 9/09]) - OVG NRW: Empfänger von EU-Agrarsubventionen dürfen im Internet veröffentlicht werden
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.04.2009
[Aktenzeichen: 16 B 566/09, 16 B 539/09])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 7971
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss7971
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.