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Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 09.08.2017
- L 1 U 150/17 -
Zeckenbiss kann nicht grundsätzlich als Arbeitsunfall anerkannt werden
Anerkennung als Arbeitsunfall setzt örtliche und zeitliche Bestimmbarkeit des Ereignisses "Zeckenbiss" voraus
Das Thüringer Landessozialgericht hat entschieden, dass bei einer Lehrerin ein Zeckenbiss dann nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden kann, wenn nicht mit erforderlicher Sicherheit festgestellt werden kann, dass sich die Lehrerin den Biss tatsächlich während der Arbeitszeit zugezogen hat.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls führte am 1. Juni 2012 als
Allein bloßes Bestehen eines Zusammenhangs zwischen beruflicher Tätigkeit und Zeckenbiss für Anerkennung eines Arbeitsunfalls nicht ausreichend
Das Thüringer Landessozialgericht bestätigte diese Auffassung. Zwar könne laut Gericht ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.01.2018
Quelle: Thüringer Landessozialgericht/ra-online
- Polizist hat keinen Anspruch auf Anerkennung eines Zeckenstichs als Dienstunfall
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.07.2017
[Aktenzeichen: 3 A 2748/15]) - VG Neustadt: Kein Anscheinsbeweis für Zeckenbiss während Dienstzeit
(Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 19.07.2010
[Aktenzeichen: 6 K 542/10.NW])
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Dokument-Nr. 25356
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