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Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 05.12.2008
- VerfGH 26/08, VerfGH 34/08 -
Thüringen: Verfassungsgerichtshof kippt absolutes Rauchverbot in Spielhallen
Gesetzgeber muss bis zum 31.08.2009 neue verfassungsgemäße Regelung schaffen
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar hat über zwei Verfassungsbeschwerden von Spielhallenbetreibern gegen das uneingeschränkte Rauchverbot für Spielhallen in Thüringen (§ 2 Nr. 12 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 des Thüringer Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Thüringer Nichtraucherschutzgesetz) - ThürNRSchutzG - vom 20. Dezember 2007) entschieden.
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat den Verfassungsbeschwerden stattgegeben. Das uneingeschränkte
Gesetzgeber muss Neuregelung erlassen
Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass der Gesetzgeber bei einer Neuregelung des Nichtraucherschutzes in
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.12.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VerfGH Thüringen vom 10.12.2008
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Dokument-Nr. 7122
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