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Amtsgericht Münster, Urteil vom 22.07.2003
- 3 C 2122/03 -
Protestantischer Mieter kann Miete nicht wegen Madonna-Figur im Treppenhaus mindern
Madonna-Figur führt zu keinem besonderen Schock
Wegen einer durch den Vermieter im Hausflur aufgestellten Madonna-Figur darf ein Mieter nicht die Miete mindern. Eine solche Figur führe zu keinem "besonderen Schock" urteilte das Amtsgericht Münster. Überempfindlichkeiten gäben kein Recht zur Mietminderung.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein
Gericht: Mietminderung unberechtigt
Das Gericht gab dem Vermieter Recht. Der
Mietminderung nur möglich, wenn die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung beeinträchtigt ist
Ein Recht zur
Gericht: Madonna führt nicht zu besonderem Schock
Darüber hinaus sei auch nach evangelischem Glauben Jesus durch Maria geboren worden, so dass die Aufstellung der Madonna im
Subjektive Überempfindlichkeit gibt kein Minderungsrecht
Subjektive Überempfindlichkeiten seien bei der Bewertung von Minderungsrechten nicht zu berücksichtigen, urteilte das Amtsgericht Münster.
Das Urteil erscheint im Rahmen der Reihe "Gut zu wissen".
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.06.2011
Quelle: ra-online, Amtsgericht Münster (vt/pt)
Jahrgang: 2004, Seite: 1334 NJW 2004, 1334 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2004, Seite: 299 NZM 2004, 299 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2003, Seite: 537 WuM 2003, 537
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Dokument-Nr. 10708
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