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Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.07.2011
- L 5 U 240/10 -
LSG Rheinland-Pfalz: Kein Unfallversicherungsschutz für nicht registrierte Gasthörer
Freiwilliger Besuch einer Vorlesung für Versicherungsschutz nicht ausreichend
Ein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung als Studierender besteht nicht für eine Person, die lediglich eine Universitätsveranstaltung besucht, ohne als Student immatrikuliert oder von der Universität in anderer Form, etwa als Gasthörer, offiziell registriert zu sein. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls hatte im Zeitraum, in dem ein tätlicher Angriff auf ihre Person auf dem Weg von der
Formale Beziehung zwischen Hochschule und Teilnehmern an Hochschulveranstaltung Voraussetzung für Versicherungsschutz
Das Erfordernis einer formalen Beziehung zwischen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.08.2011
Quelle: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
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Dokument-Nr. 12110
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