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Landgericht Berlin, Urteil vom 20.10.1992
- 65 S 70/92 -
Keine Heizung im Winter: 100 % Mietminderung
Wohnung ist im Gebrauchswert erheblich beeinträchtigt
Hat der Mieter während der Heizperiode keine Heizung und kein warmes Wasser, so kann er die Miete bis auf Null mindern. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall fiel in der Wohnung eines Mieters der Gasanschluss aus. Er konnte somit nicht mehr heizen, kochen und hatte kein warmes Wasser.
Das Landgericht Berlin entschied, dass in einem solchen Fall die Miete gemäß § 537 BGB auf Null gemindert werden kann. Eine Wohnung ohne Gas für Heizung, Herd und Warmwasser sei für die Zeit ab Beginn der Heizperiode in ihrem Gebrauchswert so gemindert, dass überhaupt keine Miete mehr geschuldet sei.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.02.2012
Quelle: ra-online, Landgericht Berlin (vt/pt)
- Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Urteil vom 23.01.1992
[Aktenzeichen: 22 A C 629/91]
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Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 1992, Seite: 1213 GE 1992, 1213 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 1993, Seite: 185 WuM 1993, 185
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Dokument-Nr. 12582
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