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Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 23.07.1973
- 40 C 305/73 -
Verschiedene kleine Mängel in der Wohnung berechtigen nicht zur Mietminderung, wenn die Lebensweise des Mieters nicht beeinträchtigt wird
Mieter muss vor Vertragsabschluss prüfen, ob gemietete Komfortwohnung eine solche ist
Nicht jeder Schönheitsfehler in einer Wohnung berechtigt dazu, die zu zahlende Miete zu mindern. Wesentlich bei dieser Entscheidung ist die Frage, ob die Nutzung der Wohnung durch die festgestellten Mängel beeinträchtigt wird. In diesem Fall hatte das Amtsgericht Hamburg entschieden.
Im vorliegenden Fall stritten Mieter und Vermieter um die Rechtmäßigkeit geltend gemachter
Keine Mietminderung für verschiedene kleine Mängel durchsetzbar
Jedoch würden die weiteren angeführten
Mieter hat Küchenmöbel zuvor nicht ausreichend geprüft
Auch für mangelhafte Küchenmöbel war ein Mietminderungsanspruch zu verneinen. Begutachte ein Mieter mitvermietete Küchenmöbel nicht ausreichend, stehe ihm hinterher aufgrund eigener grober
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.07.2012
Quelle: ra-online, Amtsgericht Hamburg (vt/st)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 1976, Seite: 53 WuM 1976, 53
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Dokument-Nr. 13023
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