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Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.02.2012
- VIII ZR 155/11 -
Mietminderung bei erheblichen Belästigungen durch Lärm und Schmutz von Touristen zulässig
Bundesgerichtshof zu den Anforderungen an die Darlegung des Mangels einer Mietwohnung
Kommt es in einem Mehrfamilienhaus, in dem einige Wohnungen als Ferienwohnungen vermietet werden, zu erheblichen Belästigungen durch Lärm und Schmutz seitens der dort vorübergehend wohnenden Touristen, haben regulär dort wohnende Mieter die Möglichkeit, die Miete zu mindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor, der mit seinem Urteil seine Rechtsprechung zu den Anforderungen an die Darlegung eines Mangels einer Mietsache bekräftigte.
Die Beklagten des zugrunde liegenden Falls sind
Amtsgericht verneint Zulässigkeit der Räumungsklage - Landgericht bejaht Räumung
Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin Räumung der Wohnung. Im Wege der Widerklage verlangen die Beklagten die Rückzahlung des unter Vorbehalt gezahlten Betrags sowie die Feststellung, dass sie zur
Berufungsgericht überspannt Anforderungen an Darlegung eines Sachmangels in unvertretbarer Weise
Die dagegen gerichtete Revision der beklagten
Beeinträchtigungen des Mietgebrauchs durch Wohnungsvermietung an Feriengäste und Touristen grundsätzlich nicht unzumutbar
Zutreffend ist allerdings die Annahme des Berufungsgerichts, dass eine Beeinträchtigung des Mietgebrauchs nicht schon darin liegt, dass die Klägerin Wohnungen an Feriengäste und Touristen vermietet. Denn dies führt nicht zwangsläufig zu Beeinträchtigungen der übrigen
Mieter muss Maß der Gebrauchsbeeinträchtigung der Mietsache nicht anzugeben
Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts gehen aber die Einwirkungen, die nach der Darstellung der Beklagten durch die Vermietungspraxis der Klägerin verursacht werden, über derartige kaum zu vermeidende Beeinträchtigungen weit hinaus. Das Berufungsgericht hat insoweit die Anforderungen an die vom
Die Sache ist an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden, damit dieses Feststellungen zu den geltend gemachten Beeinträchtigungen trifft.
Erläuterungen
* - § 536 BGB: Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
(1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.02.2012
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 07.04.2010
[Aktenzeichen: 15 C 63/09] - Landgericht Berlin, Urteil vom 28.01.2011
[Aktenzeichen: 63 S 240/10]
- Wohnung direkt am Rhein: Kein Mietminderungsanspruch aufgrund von Belästigungen durch Schiffsverkehr
(Amtsgericht Köln, Urteil vom 14.06.2011
[Aktenzeichen: 223 C 26/11]) - 15 % Mietminderung wegen Lärmbelästigung durch falsch eingebauten Motor eines Tiefgaragentors
(Landgericht Hamburg, Urteil vom 26.03.2009
[Aktenzeichen: 333 S 65/08]) - Lärm von Kinderspielplatz berechtigt nicht zur Mietminderung
(Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 13.03.2009
[Aktenzeichen: 33 C 2368/08 - 50])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2012, Seite: 171 DWW 2012, 171 | Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2012, Seite: 681 GE 2012, 681 | Zeitschrift: Gewerbemiete und Teileigentum (GuT)
Jahrgang: 2012, Seite: 125 GuT 2012, 125 | Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR)
Jahrgang: 2012, Seite: 178 IMR 2012, 178 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2012, Seite: 509 MDR 2012, 509 | Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB)
Jahrgang: 2012, Seite: 161 MietRB 2012, 161 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2012, Seite: 1647 NJW 2012, 1647 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2012, Seite: 321 NJW-Spezial 2012, 321 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2012, Seite: 381 NZM 2012, 381 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2012, Seite: 269 WuM 2012, 269 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2012, Seite: 536 ZMR 2012, 536
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Dokument-Nr. 13110
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