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Amtsgericht Köln, Urteil vom 11.09.1985
- 204 C 499/83 -
Nächtlicher Partylärm rechtfertigt nach erfolgloser Abmahnung fristlose Kündigung des Mieters
Nachhaltige Störung des Hausfriedens liegt vor
Feiert ein Mieter häufig bis in die frühen Morgenstunden lautstarke Partys, so stört er nachhaltig den Hausfrieden. Der Vermieter kann aufgrund dessen nach erfolgloser Abmahnung den Mieter fristlos kündigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor.
Im zugrunde liegenden Fall feierte ein Mieter häufig lautstarke Feste bis in den frühen Morgen hinein. Zudem kam es durch die Partygäste wiederholt zu einem nächtlichen "Rausklingeln" anderer Mieter sowie zu Pöbeleien. Die Vermieterin kündigte nach erfolgloser
Fristlose Kündigung war wirksam
Das Amtsgericht Köln entschied zu Gunsten der Vermieterin. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.09.2013
Quelle: Amtsgericht Köln, ra-online (zt/WuM 1987, 21/rb)
Jahrgang: 1987, Seite: 21 WuM 1987, 21
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Dokument-Nr. 16578
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