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Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 13.06.2012
- 5 U 1501/11 -
Reisepreisminderung wegen Dauerkühle während einer Kreuzfahrt aufgrund nicht ausreichender Regulierungsmöglichkeit der Klimaanlage in der Kabine
Nichtgewährleistung einer angenehmen Atmosphäre begründet Reisemangel
Kommt es aufgrund der ungenügenden Regulierbarkeit einer Klimaanlage zu einer Dauerkühle in der Kabine eines Kreuzfahrtschiffs, so rechtfertigt dies eine Reisepreisminderung. Denn die fehlende Gewährleistung einer angenehmen Atmosphäre begründet einen Reisemangel. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Mann buchte für sich und seine Ehefrau bei einer Reiseveranstalterin eine Weltreise zum Preis von etwa 26.000 €, beginnend ab September 2008. Die Reise beinhaltete eine 33 Tage andauernde Seereise von Vancouver nach Auckland. Da die
Anspruch auf Reisepreisminderung bestand
Das Oberlandesgericht Koblenz entschied zu Gunsten des Reisenden. Diesem habe ein Anspruch auf Minderung des Reisepreises zugestanden. Denn die Funktionsschwächen der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.01.2014
Quelle: Oberlandesgericht Koblenz, ra-online (zt/NJW-RR 2012, 1082/rb)
Jahrgang: 2012, Seite: 1082 NJW-RR 2012, 1082
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Dokument-Nr. 17504
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