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Amtsgericht Hannover, Urteil vom 05.02.2014
- 502 C 9056/13 -
Streit über die Nutzung eines Busses: Busfahrer zu Schmerzensgeld wegen Körperverletzung verurteilt
Schläge ins Gesicht eines Fahrgastes überschreiten Grenzen des Schikaneverbots bei der Ausübung des "Hausrechts" im Bus
Das Amtsgericht Hannover hat einen Busfahrer zur Zahlung eines Schmerzensgelds in Höhe von 500 Euro verurteilt, nachdem dieser einem weiblichen Fahrgast wegen eines Streits über Nutzung des Busses zweimal ins Gesicht geschlagen hatte.
Im zugrunde liegenden Streitfall schlug ein
Strittige Überbelegung des Busses lag zum Zeitpunkt des körperlichen Angriffs nicht mehr vor
Das Gericht stellte fest, dass der
Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro angemessen
Die Klägerin erlitt eine Verletzung des Nasenbeins, eine HWS-Distorsion, sowie Prellmarken und Schürfwunden. Das Gericht hat hierfür ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.02.2014
Quelle: Amtsgericht Hannover/ra-online
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(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 08.11.2013
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[Aktenzeichen: 1 C 661/05]) - Bespucken eines Polizisten kostet 250 Euro Schmerzensgeld
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[Aktenzeichen: 8 S 210/02])
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Dokument-Nr. 17653
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