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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Busfahrer“ veröffentlicht wurden

Bundessozialgericht, Urteil vom 21.03.2024
- B 2 U 14/21 R -

Homeoffice: Unfallversichert bei Heizkesselexplosion

Kläger wollte seinen Arbeitsplatz mit höheren Temperaturen versorgen

Ein Busunternehmer steht unter Unfallversicherungs­schutz, wenn er im Homeoffice beim Hochdrehen der Heizung durch eine Verpuffung im Heizkessel verletzt wird. Dies hat der 2. Senat des Bundes­sozialgerichts entschieden.

Der Kläger war als selbstständiger Busunternehmer bei der beklagten Berufsgenossenschaft pflichtversichert. Er bewohnte ein Haus, dessen Wohnzimmer er als häuslichen Arbeitsplatz (Homeoffice) für Büroarbeiten nutzte. Am Unfalltag holte der Kläger seine Kinder von der Schule ab und arbeitete anschließend an seinen Schreibtisch im Wohnzimmer. Nachdem er festgestellt hatte, dass die Heizkörper im ganzen Haus kalt waren, begab er sich zur Überprüfung der Kesselanlage in den Heizungskeller. Beim Hochdrehen des Temperaturschalters kam es aufgrund eines Defekts der Heizungsanlage zu einer Verpuffung im Heizkessel, in deren Folge der Kläger eine schwere Augenverletzung erlitt.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 21.08.2023
- VI-6 U 1/23 -

"Lebenslanges Fahrverbot" für Busfahrer wegen Handynutzung ist unverhältnismäßig

Verhalten des Busfahrers rechtfertigt weder ein lebenslanges noch ein fünfjähriges Fahrverbot

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die von der beklagten A-Verkehrs­gesellschaft mbH gegen einen klagenden Busfahrer verhängte lebenslange Fahrersperre wegen Handynutzung marktmissbräuchlich und deshalb unzulässig ist.

Der klagende Busfahrer war bei einem privaten Busunternehmen angestellt. Das Busunternehmen war als Subunternehmerin für die B GmbH tätig, die ihrerseits von der A-Verkehrsgesellschaft mbH, der Beklagten, beauftragt worden war. Der Kläger hatte am 22.06.2021 die Linie X im A-Netz befahren. Nachdem ein Fahrgast den Kläger bei der Handynutzung gefilmt und die Beklagte informiert hatte,... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Essen, Urteil vom 28.09.2020
- L 17 U 626/16 -

Aggressiver Busfahrer ohne Unfall­versicherungs­schutz

Kein Versicherungsschutz durch Unfallversicherung aufgrund persönlichem Streit mit Radfahrer

Setzt ein Busfahrer seinen Bus als "Waffe" gegen einen Fahrradfahrer ein, verlässt er den Boden der versicherten Tätigkeit. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) 0 entschieden.

Im hier vorliegenden Fall ging der Kläger am Unfalltag 2015 seiner Tätigkeit als Busfahrer nach. Gegen 21 Uhr kam es zu einer zunächst verbal und dann körperlich ausgetragenen Auseinandersetzung mit einem Fahrradfahrer außerhalb des Busses, in deren Folge der Kläger schwere Kopfverletzungen erlitt. Seinen Antrag auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls lehnte die beklagte Berufsgenossenschaft... Lesen Sie mehr

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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.08.2018
- 10 Sa 469/18 -

Kündigung eines Busfahrers wegen Kassierens von Kundengeldern ohne Ausdruck von Fahrscheinen rechtmäßig

Verhalten rechtfertigt fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung

Das Landes­arbeits­gericht Berlin-Brandenburg hat die fristlose Kündigung eines Busfahrers der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) für wirksam gehalten. Nach den Feststellungen des Landes­arbeits­gerichts hat der auf einer für Touristen wichtigen Buslinie eingesetzte Busfahrer von auswärtigen Fahrgästen Geld entgegengenommen, aber keine Fahrscheine ausgedruckt. Dies rechtfertige eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung.

Im zugrunde liegenden Fall hatte sich ein Kunde der BVG beschwert, der Busfahrer habe den Fahrpreis vereinnahmt, aber kein Ticket ausgedruckt, sondern erklärt "You don’t need a ticket". Die BVG veranlasste daraufhin eine Sonderprüfung. Ein Prüfer der BVG beobachtete und bestätigte als Zeuge, dass der Busfahrer innerhalb kurzer Zeit Geld für insgesamt vier Tickets von auswärtigen Fahrgästen... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 28.02.2018
- 11 U 57/17 -

Verkehrsbetrieb und Busfahrer haften nicht für Sturz eines gehbehinderten Fahrgasts im anfahrenden Linienbus

Vorlage eines Schwer­behinderten­ausweises mit Merkzeichen G verpflichtet Fahrer nicht zur besonderen Rücksichtnahme

Der Fahrer eines Linienbusses darf den Bus nach dem Zustieg eines laut Schwer­behinderten­ausweis gehbehinderten Fahrgastes, dessen Einschränkung äußerlich nicht erkennbar ist, anfahren, bevor der Fahrgast einen Sitzplatz eingenommen hat. Allein die Vorlage eines Schwer­behinderten­ausweises mit dem Merkzeichen G verpflichtet den Fahrer nicht zur besonderen Rücksichtnahme. Vielmehr kann von dem gehbehinderten Fahrgast erwartet werden, dass er den Busfahrer auf seine Gehbehinderung anspricht und ggfls. darum bittet, das Anfahren bis zur Einnahme eines Sitzplatzes zurückzustellen. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bochum.

Die seinerzeit 60 Jahre alte Klägerin aus Herne bestieg im April 2016 den vom zweitbeklagten Busfahrer gesteuerten Linienbus des erstbeklagten kommunalen Nahverkehrsbetriebs aus dem mittleren Ruhrgebiet. Die Klägerin ist aufgrund eines Hüftschadens zu 100 % schwerbehindert. Ihr Schwerbehindertenausweis ist mit dem Merkzeichen G versehen. Eine Gehhilfe benutzt die Klägerin nicht. Beim... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Bremen, Urteil vom 19.03.2015
- 9 C 556/14 -

Privatperson steht kein Schadens­ersatz­anspruch aufgrund Sturzes bei unnötiger Verfolgung des Unfallverursachers zu

Verletzung stellt wegen fehlender Veranlassung der Verfolgung keine unmittelbare Folge des Verkehrsunfalls dar

Verfolgt eine Privatperson einen Unfallverursacher, obwohl es dazu keine Veranlassung gibt, so steht ihm kein Schadens­ersatz­anspruch zu, wenn er bei der Verfolgung stürzt und sich verletzt. Fehlt es an der Veranlassung zur Verfolgung sind die Verletzungen nicht unmittelbare Folge des Verkehrsunfalls. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bremen hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2014 kam es zwischen einem Pkw und einem Linienbus zu einem Zusammenstoß, als der Bus von der Busspur auf die Fahrspur des vorfahrtberechtigten Autofahrers fuhr und dabei mit dem Heck den vorderen rechten Kotflügel des Pkw beschädigte. Die Busfahrerin bekam von dem Vorfall jedoch nichts mit und fuhr daher im fließenden Stop-and-Go-Verkehr... Lesen Sie mehr

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 24.11.2016
- L 1 KR 157/16 -

Busfahrer ohne eigenen Bus ist als Arbeitnehmer sozial­versicherungs­pflichtig

Busunternehmen muss Versicherungs­beiträge nachzahlen

Abhängig Beschäftigte sind sozial­versicherungs­pflichtig. Als Beschäftigung gilt die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine solche Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die betriebliche Arbeitsorganisation. Busfahrer ohne eigenen Bus sind regelmäßig abhängig beschäftigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Hessischen Landes­sozial­gerichts hervor.

Im zugrunde liegenden Verfahren beschäftigte ein Reise- und Omnibusbetrieb als Dienstleister im öffentlichen Personennahverkehr zahlreiche Busfahrer. Bei einer Betriebsprüfung stellte die Deutsche Rentenversicherung fest, dass für einen Busfahrer keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt worden seien, obgleich dieser als Arbeitnehmer abhängig beschäftigt gewesen sei.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 19.02.2015
- 22 U 113/13 -

Schmerzensgeld von 10.000 Euro nach Sturz in Linienbus

Kürzung des Schmerzensgeldes auf 5.000 Euro wegen hälftigen Mitverschuldens des Fahrgastes

Erleidet ein Fahrgast aufgrund eines Sturzes beim Anfahren des Linienbusses einen Bruch des 4. Lendenwirbelkörpers und eine Läsion der 8. Und 9. Brustwirbelkörper, so können die dadurch bedingten starken Schmerzen und erhebliche Bewegungs­einschränkungen ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro rechtfertigen. Bei einem hälftigen Mitverschulden ist dies auf 5.000 Euro zu kürzen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Frau erlitt aufgrund eines Sturzes während des Anfahrens eines Linienbusses einen Bruch des 4. Lendenwirbelkörpers und eine Läsion der 8. Und 9. Brustwirbelkörper. Zwar war keine Operation notwendig. Die Frau litt aber aufgrund der Verletzungen unter starken Schmerzen, die die Einnahme eines starken Schmerzmittels erforderlich machten.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Bremen, Urteil vom 09.05.2011
- 3 U 19/10 -

Keine Pflicht des Busfahrers zur Überprüfung des festen Halts aller Fahrgäste beim Anfahren

Sturz eines Fahrgastes spricht für fehlenden festen Halt

Ein Busfahrer ist nicht verpflichtet vor dem Anfahren zu überprüfen, ob alle Fahrgäste einen sicheren Halt gefunden haben. Vielmehr obliegt es jedem Fahrgast selbst sich einen festen Halt im Bus zu verschaffen. Stürzt ein Fahrgast, so spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Fahrgast sich nicht richtig oder gar nicht festhielt. Ein Anspruch auf Schadenersatz scheidet dann regelmäßig aus. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem eine Frau im Februar 2009 einen Gelenkbus bestieg, ging sie durch den Bus, um sich hinter dem Gelenk auf einen freien Sitzplatz zu setzen. In diesem Moment fuhr der Bus jedoch an und die Frau stürzte. Sie klagte daraufhin auf Schadenersatz.Das Landgericht Bremen... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 03.04.2014
- 4 U 484/11 -

Hinweispflicht des Busfahrers zur korrekten Positionierung eines Rollstuhls bei erkennbarer schwerer Behinderung eines Fahrgastes

Unkorrekte Positionierung des Rollstuhls aufgrund zu langer Einparkzeit begründet keine grobe Fahrlässigkeit des Rollstuhlfahrers

Ist die schwere Behinderung eines Fahrgastes für den Busfahrer erkennbar, so muss er sich vergewissern, dass der Fahrgast einen sicheren Halt hat, bevor er losfährt. Dies schließt die Pflicht mit ein, einen Rollstuhlfahrer auf die korrekte Positionierung des Rollstuhls hinzuweisen. Parkt ein Rollstuhlfahrer seinen Rollstuhl quer zur Fahrtrichtung und somit unkorrekt, so liegt darin dann keine grobe Fahrlässigkeit, wenn die Zeit zum Einparken in die korrekte Position mindestens eine Minute dauert. Dies hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2010 fuhr ein Rollstuhlfahrer mit einem Linienbus. Er parkte sein Rollstuhl aber nicht auf den dafür vorgesehenen Platz, nämlich entgegen der Fahrtrichtung mit der Rollstuhllehne an der rückwärtigen Lehne einer Sitzbank, sondern vielmehr quer zur Fahrtrichtung. Als der Bus plötzlich stärker abbremste, stürzte der Rollstuhlfahrer halb... Lesen Sie mehr