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Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 10.11.1993
- 3 U 194/92 -
Anspruch auf Schadenersatz bei Beschädigung eines Sessels einer Sitzgarnitur
Schadenersatzanspruch wegen Neubezugs des Sessels sowie Wertminderung der Sitzgarnitur
Wird der Sessel einer Sitzgarnitur beschädigt, so steht dem Eigentümer ein Schadenersatzanspruch wegen des Neubezugs des Sessels sowie wegen der Wertminderung der gesamten Sitzgarnitur zu. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 1990 wurde ein zu einer
Anspruch auf Schadenersatz wegen Neubezugs des Sessels bestand
Das Oberlandesgericht Celle erkannte zwar ein Schadenersatzanspruch nach § 823 Abs. 1 BGB an. Dieser habe aber nur den Neubezug des beschädigten Sessels umfasst. Zwar sei der ursprüngliche Stoff nicht mehr auffindbar gewesen. Jedoch habe es einen Stoff mit einer nur geringen farblichen Abweichung gegeben. Ein kompletter Neubezug der gesamten Garnitur sei daher nicht notwendig gewesen.
Geringe farbliche Abweichung begründete Wertminderung der Sitzgarnitur
Zudem habe dem Kläger nach Ansicht des Oberlandesgerichts ein Schadenersatzanspruch wegen einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.03.2014
Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (zt/NJW-RR 1994, 1305/rb)
Jahrgang: 1994, Seite: 1305 NJW-RR 1994, 1305
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Dokument-Nr. 17942
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