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Sozialgericht Gießen, Urteil vom 08.10.2014
- S 4 R 50/13 -
Beerdigungskosten können nicht aus überzahlter Rente beglichen werden
Überzahlte Rente gehört nicht zum Nachlass
Das Sozialgericht Gießen hat entschieden, dass eine überzahlte Rente nicht zum Nachlass gehört und daher auch nicht zur Begleichung der Beerdigungskosten verwendet werden kann.
Die 62jährige Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls hatte ihre Tante bis zu deren im Alter von 90 Jahren eingetretenen Tod betreut und besaß auch eine Kontovollmacht.
Rentenversicherung verlangt von der Bank Rücküberweisung der zu viel gezahlten Rente
Die Deutsche
Klägerin zahlt mit Rente Beerdigungskosten und gleicht Minus auf dem Konto aus
Die
Klägerin muss überzahlte Rente zurückzahlen
Das Sozialgericht Gießen gab in dem Rechtstreit der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.11.2014
Quelle: Sozialgericht Gießen/ra-online
- Beerdigungskosten werden nicht immer vom Sozialamt erstattet
(Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 21.03.2006
[Aktenzeichen: 2 K 1862/04 ]) - Bestattung eines Freundes – Kein Anspruch auf Erstattung der Beerdigungskosten aus Mitteln der Sozialhilfe
(Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 21.08.2012
[Aktenzeichen: S 1 SO 1200/12])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
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Dokument-Nr. 19092
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