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Amtsgericht Hannover, Urteil vom 01.10.2014
- 412 C 8478/13 -
Keine Mietminderung wegen leiser Brummgeräusche der Heiz- und Warmwasseranlage
Nicht jedes geringe Geräusch rechtfertigt Mietminderung
Gehen von einer Heiz- und Warmwasseranlage leise, kaum hörbare Brummgeräusche aus, so rechtfertigt dies keine Mietminderung. Denn nicht jedes noch so geringe Geräusch rechtfertigt die Minderung einer Miete. Vielmehr müssen typische Alltagsgeräusche, wie Vogelgezwitscher, Straßen-, Flug- und Schienenlärm sowie Geräusche durch haustechnische Anlagen regelmäßig hingenommen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hannover hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall machte der Mieter einer Wohnung eine
Kein Recht zur Mietminderung wegen Brummgeräusche durch Heiz- und Warmwasseranlage
Das Amtsgericht Hannover entschied gegen den Mieter. Diesem habe wegen der Brummgeräusche durch die Heiz- und Warmwasseranlage kein
Nicht jedes noch so geringe Geräusch rechtfertigt Mietminderung
Das Amtsgericht konnte zwar nachvollziehen, dass sich der Mieter durch das Brummgeräusch gestört fühlte. Dennoch könne aus Sicht des Gerichts nicht jedes noch so geringe Geräusch in einer Mietwohnung eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.12.2014
Quelle: Amtsgericht Hannover, ra-online (zt/GE 2014, 1592/rb)
Jahrgang: 2014, Seite: 1592 GE 2014, 1592
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Dokument-Nr. 20358
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