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Amtsgericht Cochem, Urteil vom 27.10.1980
- 109 Js (a) 58107/80 -
Rechtzeitige Wahrnehmung eines Gerichtstermins rechtfertigt auch bei Rechtsanwalt keine Geschwindigkeitsüberschreitung
Berufliche Interessen haben gegenüber dem Interesse an der Sicherheit des Straßenverkehrs zurückzutreten
Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch einen Rechtsanwalt zur rechtzeitigen Wahrnehmung eines Gerichtstermins, ist nicht durch einen Notstand gerechtfertigt. Berufliche Interessen müssen gegenüber dem Interesse an der Sicherheit des Straßenverkehrs zurücktreten. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Cochem hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Um rechtzeitig zu einem
Geschwindigkeitsüberschreitung war nicht durch Notstand gerechtfertigt
Das Amtsgericht Cochem bejahte eine vorsätzliche Verletzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Diese sei auch nicht wegen eines Notstandes
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.03.2015
Quelle: Amtsgericht Cochem, ra-online (zt/DAR 1981, 265/rb)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 1981, Seite: 265 DAR 1981, 265
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Dokument-Nr. 20723
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