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Landgericht Berlin, Urteil vom 13.05.2015
- 18 S 140/14 -
Kein Recht zur Mietminderung bei lediglich möglicher Gefahr durch asbesthaltige Bodenfliesen
Unbeschädigte asbesthaltige Bodenfliesen stellen keinen Mietmangel dar
Unbeschädigte asbesthaltige Bodenfliesen stellen für sich genommen keinen Mietmangel dar. Zwar ist es möglich, dass Asbest durch eine Beschädigung freigesetzt wird. Dies allein rechtfertigt jedoch keine Mietminderung. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung ihre Miete. Sie begründeten dies damit, dass aufgrund der Asbestbelastung der
Mögliche Gefahr durch Asbest rechtfertigt keine Mietminderung
Das Landgericht Berlin entschied gegen die Mieter. Diesen habe kein
Unbeschädigte asbesthaltige Bodenfliesen begründen keine Gesundheitsgefahr
Die Gefahr einer Gesundheitsschädigung habe nach Ansicht des Landgerichts nicht vorgelegen. Denn zum einen habe nicht festgestanden, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.10.2015
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2015, 1166/rb)
Jahrgang: 2015, Seite: 1166 GE 2015, 1166
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Dokument-Nr. 21672
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