Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Sozialgericht Mannheim, Urteil vom 04.04.2019
- S 15 KR 3170/17 -
Fehlendes Fingerendglied stellt keine wesentliche Behinderung dar
Kein Anspruch auf Kostenübernahme für Fingerepithese durch Krankenkasse
Das Sozialgericht Mannheim hat entschieden, dass ein fehlendes Fingerglied nicht als wesentliche Behinderung anzusehen ist. Die Krankenkasse ist daher nicht zur Kostenübernahme für eine Fingerepithese verpflichtet.
Im zugrunde liegenden Streitfall wurde bei der inzwischen 30-jährigen Klägerin vor mehr als zehn Jahren nach einem Reitunfall das Endglied des linken Zeigefingers amputiert. Seitdem trägt sie eine sogenannte Epithese, eine Teilprothese aus Silikon. Da diese abgenutzt war, stellte sie einen Antrag auf erneute Versorgung mit einer individuell gefertigten Fingerepithese mit Acrylnagel für 1.353,55 Euro.
Krankenkasse lehnt Kostenübernahme ab
Die beklagte
Verlust des Zeigefingerendgliedes stellt keine außergewöhnliche Auffälligkeit dar
Das Sozialgericht Mannheim wies die Klage nach Befragung der behandelnden Ärzte und nach einem orthopädischen Sachverständigengutachten ab. Entscheidend hierbei war, dass der Verlust des Zeigefingerendgliedes allenfalls zu einer ganz geringen Beeinträchtigung der Greif- und Haltefunktion der Hände führe, die mit der Epithese gar nicht ausgeglichen werde. Der Verlust des Zeigefingerendgliedes sei auch keine außergewöhnliche Auffälligkeit, sondern nur eine kleine ästhetische Unregelmäßigkeit. Deren Beseitigung falle daher in den Bereich der Eigenverantwortung.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.07.2019
Quelle: Sozialgericht Mannheim/ra-online (pm/kg)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 27673
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil27673
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.