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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.11.2019
- L 2 AS 154/19 -
Jobcenter muss nicht für Schulreise im Rahmen einer Projektwoche zahlen
Reise im Rahmen eines Projektes nicht mit regulärer Klassenfahrt vergleichbar
Das Jobcenter muss nicht die Kosten einer Schüler-Studienreise übernehmen, die als eines von mehreren Projekten im Rahmen einer Projektwoche angeboten wird. Dies entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt.
Im zugrunde liegenden Fall klagte eine Schülerin, deren Familie Hartz IV-Leistungen bezog und die an einer einwöchigen klassen- und jahrgangsübergreifenden Reise ihres Gymnasiums nach London teilgenommen hatte.
LSG: Teilnahme war nicht verpflichtend
Nach Auffassung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt hat es das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.12.2019
Quelle: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt/ra-online (pm/kg)
- Jobcenter muss Kosten für Schüleraustausch nicht als Bedarf für Bildung und Teilhabe übernehmen
(Sozialgericht Stuttgart, Beschluss vom 20.09.2017
[Aktenzeichen: S 12 AS 4934/17 ER]) - Hartz IV: Jobcenter muss Kosten für Skiausrüstung eines Schülers für eine Klassenfahrt nicht übernehmen
(Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 13.01.2015
[Aktenzeichen: S 191 AS 115/15 ER])
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Dokument-Nr. 28264
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