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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 18.05.2019
- 13 K 1012/18 -
Erben eines Fahrzeughalters mit Behinderung können rückwirkende Kfz-Steuerbefreiung beantragen
Antragsrecht für Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für behinderte Person geht nach deren Tod auf Rechtsnachfolger über
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass das Antragsrecht für eine Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für eine behinderte Person nach deren Tod auf den Rechtsnachfolger übergeht. Das Finanzgericht verwies darauf, dass das Antragsrecht ist kein höchstpersönliches Recht ist und nicht von nicht beeinflussbaren Zufälligkeiten wie dem Tod abhängt.
Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens sind
Antragsrecht ist kein höchstpersönliches Recht und hängt nicht von nicht beeinflussbaren Zufälligkeiten wie dem Tod ab
Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied, dass der Kraftfahrzeugsteuerbescheid nach § 175 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) zu ändern sei. § 3 a Absatz 1 KraftStG befreie das Halten von Kraftfahrzeugen "solange die Fahrzeuge für schwerbehinderte Personen zugelassen sind", die die gesetzlichen Voraussetzungen für die Befreiung erfüllen. Stichtag für die Kraftfahrzeugsteuerermäßigung sei grundsätzlich das Ausstellungsdatum des Schwerbehindertenausweises, sofern nicht im Ausweis ein früheres Datum für den Eintritt der Behinderung festgestellt werde - so im Streitfall. Grundsätzlich werde die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.05.2020
Quelle: Finanzgericht Baden-Württemberg, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 28736
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