Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 16.03.2021
- 5 Sa 295/20 -
Zulässige Befristung eines Arbeitsvertrags einer Pflegkraft bis zum Tod des zu pflegenden Arbeitgebers
Vorliegen eines sachlichen Grundes im Sinne von § 14 Abs. 1 Nr. 4 TzBfG
Die Befristung eines Arbeitsvertrags einer Pflegekraft bis zum Tod des zu pflegenden Arbeitgebers stellt einen sachlichen Grund im Sinne von § 14 Abs. 1 Nr. 4 TzBfG dar und ist somit zulässig. Dies hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall arbeitete eine Frau als Pflegerin eines querschnittsgelähmten Mannes. Laut dem zugrunde liegenden Arbeitsvertrag endete das Arbeitsverhältnis unter anderem 14 Tage nach dem
Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Tod des Arbeitgebers
Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern bestätigte die Entscheidung des Arbeitsgerichts. Das Arbeitsverhältnis der Klägerin sei mit dem
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.05.2021
Quelle: Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, ra-online (vt/rb)
- Arbeitsgericht Stralsund, Urteil vom 21.10.2020
[Aktenzeichen: 11 Ca 179/20]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 30295
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil30295
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.