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Amtsgericht Berlin-Pankow, Urteil vom 14.02.2024
- 7 C 323/23 -
Ausgeschiedener Verwalter muss formal ordnungsgemäße Abrechnung nicht korrigieren
Korrektur durch neuen Verwalter möglich
Gegen den ausgeschiedenen Verwalter besteht kein Anspruch darauf, die formal ordnungsmäße Abrechnung zu korrigieren. Dies kann vielmehr der neue Verwalter übernehmen. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Pankow entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einer Eigentümerversammlung von Wohnungseigentümern in Berlin im Oktober 2023 wurde die Genehmigung der
Kein Anspruch auf Korrektur der Jahresabrechnung gegen alten Verwalter
Das Amtsgericht Berlin-Pankow entschied gegen die Klägerin. Ihr stehe gegen den Beklagten kein Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.04.2024
Quelle: Amtsgericht Berlin-Pankow, ra-online (zt/GE 2024, 246/rb)
Jahrgang: 2024, Seite: 246 GE 2024, 246
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Dokument-Nr. 33945
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