wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesfinanzhof, Urteil vom 12.06.2008
V R 33/05 -

Umsatzsteuer: Carsharing unterliegt dem Regelsteuersatz

Verfolgung gemeinnütziger Zwecke bedingt nicht zwingend die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die entgeltliche Überlassung von Kraftfahrzeugen durch einen "Carsharing"-Verein an seine Mitglieder dem Regelsteuersatz nach § 12 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) und nicht dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG unterliegt.

Der Bundesfinanzhof ging in seiner Entscheidung davon aus, dass die Tätigkeit eines Carsharing-Vereins im Rahmen des Umweltschutzes grundsätzlich gemeinnützig sein kann. Er betonte aber zugleich, dass sich aus der Verfolgung gemeinnütziger Zwecke nicht zwingend die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf entgeltliche Leistungen des Vereins ergibt.

Bei Leistungen im Rahmen eines sog. wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ist der Regelsteuersatz anzuwenden

Auch wenn bei der Erbringung entgeltlicher Leistungen gemeinnützige Zwecke verfolgt werden, sei vielmehr der Regelsteuersatz anzuwenden, wenn Leistungen im Rahmen eines sog. wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausgeführt werden. Anders sei es nur, wenn der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb als Zweckbetrieb anzusehen sei. Dies setze aber insbesondere voraus, dass der steuerbegünstigte Zweck nur durch den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erreicht werden könne. Im Hinblick auf dieses Erfordernis verneinte der Bundesfinanzhof die Anwendung des ermäßigten Umatzsteuersatzes, da der steuerbegünstigte Zweck des Umweltschutzes auch durch andere Mittel als Carsharing erreicht werden könne.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.08.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 77/08 des BFH vom 20.08.2008

Aktuelle Urteile aus dem Steuerrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 6552 Dokument-Nr. 6552

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil6552

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?