Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 08.05.2008
- 2 S 700/07 -
Sonderverkaufsaktion eines Lebensmitteldiscounters mit originalverpackten Radio- und Fernsehgeräten löst keine Rundfunkgebührenpflicht aus
Verwaltungsgerichtshof ändert seine bisherige Rechtsprechung
Bietet ein Lebensmitteldiscounter im Rahmen von Sonderaktionen Radio- und Fernsehgeräte originalverpackt zum Kauf an, so muss er hierfür keine Rundfunkgebühren zahlen. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden und auf die Berufung des Lebensmitteldiscounters einen Gebührenbescheid des Südwestrundfunks (SWR) aufgehoben.
Ein Lebensmitteldiscounter führte in seinen Filialen in Baden-Württemberg in den Jahren 2001, 2002 und 2003 mehrere Sonderaktionen durch, bei denen es originalverpackte Radio- und Fernsehgeräte anbot. Die Möglichkeit einer Vorführung oder Prüfung bestand im Laden nicht. Der SWR sah ihn unter Berufung auf die bisherige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs insoweit als Rundfunkteilnehmer an und setzte
OVG: Vor dem Verkauf sind die Geräte nicht zu Zweck des Radio- oder Fernsehempfangs bestimmt
Aufgrund des "Händlerprivilegs" im Rundfunkgebührenstaatsvertrag müssten Händler, die mehrere Rundfunkgeräte zu Prüf- und Vorführzwecken zum Empfang bereit hielten, nur für eines dieser Geräte
Revision
Revision beim Bundesverwaltungsgericht läuft (Az. 6 C 23.08).
Werbung
Die von einem Lebensmitteldiscounter bei Sonderaktionen originalverpackt zum Verkauf angebotenen Rundfunkempfangsgeräte werden nicht im Sinne von §§ 1 Abs. 2, 5 Abs. 4 RGebStV zum Empfang bereitgehalten (Aufgabe der mit Senatsurteil vom 8.5.2003 - 2 S 699/02 - vertretenen Rechtsauffassung)
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.08.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VGH Baden-Württemberg vom 22.08.2008
- Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 07.02.2007
[Aktenzeichen: 3 K 1598/06]
- Bundesverwaltungsgericht, laufendes Verfahren
[Aktenzeichen: BVerwG 6 C 23.08]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 6590
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil6590
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.