wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 08.05.2008
2 S 700/07 -

Sonderverkaufsaktion eines Lebensmitteldiscounters mit originalverpackten Radio- und Fernsehgeräten löst keine Rundfunkgebührenpflicht aus

Verwaltungsgerichtshof ändert seine bisherige Rechtsprechung

Bietet ein Lebensmitteldiscounter im Rahmen von Sonderaktionen Radio- und Fernsehgeräte originalverpackt zum Kauf an, so muss er hierfür keine Rundfunkgebühren zahlen. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden und auf die Berufung des Lebensmitteldiscounters einen Gebührenbescheid des Südwestrundfunks (SWR) aufgehoben.

Ein Lebensmitteldiscounter führte in seinen Filialen in Baden-Württemberg in den Jahren 2001, 2002 und 2003 mehrere Sonderaktionen durch, bei denen es originalverpackte Radio- und Fernsehgeräte anbot. Die Möglichkeit einer Vorführung oder Prüfung bestand im Laden nicht. Der SWR sah ihn unter Berufung auf die bisherige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs insoweit als Rundfunkteilnehmer an und setzte Rundfunkgebühren in Höhe von ca. 35.000 € fest. Widerspruch und Klage des Lebensmitteldiscounters gegen den Gebührenbescheid blieben zunächst erfolglos. Der Verwaltungsgerichtshof hat seine Rechtsprechung nunmehr geändert und der Klage des Lebensmitteldiscounters stattgegeben.

OVG: Vor dem Verkauf sind die Geräte nicht zu Zweck des Radio- oder Fernsehempfangs bestimmt

Aufgrund des "Händlerprivilegs" im Rundfunkgebührenstaatsvertrag müssten Händler, die mehrere Rundfunkgeräte zu Prüf- und Vorführzwecken zum Empfang bereit hielten, nur für eines dieser Geräte Rundfunkgebühren zahlen. Hieraus folge, dass Rundfunkgeräte, die nur zum Verkauf bereitstünden oder gelagert würden, der Gebührenpflicht überhaupt nicht unterworfen seien, heißt es in den Entscheidungsgründen. Für diese Auslegung sei nicht maßgebend, dass den Händlern die Absicht fehle, die zum Verkauf als "Neuware" bereitgehaltenen Geräte für den Rundfunkempfang zu nutzen. Entscheidend sei vielmehr, dass diese Geräte ihrer Natur nach - also objektiv - vor dem Verkauf nicht zu diesem Zweck genutzt würden. Der klagende Lebensmitteldiscounter sei daher hinsichtlich der im Rahmen von Sonderaktionen angebotenen originalverpackten Rundfunkgeräte nicht Rundfunkteilnehmer. Ob die Nutzung dieser Geräte zum Rundfunkempfang im Verkaufsraum "ohne besonderen zusätzlichen Aufwand" möglich gewesen wäre, sei unbeachtlich.

Revision

Revision beim Bundesverwaltungsgericht läuft (Az. 6 C 23.08).

Werbung

der Leitsatz

Die von einem Lebensmitteldiscounter bei Sonderaktionen originalverpackt zum Verkauf angebotenen Rundfunkempfangsgeräte werden nicht im Sinne von §§ 1 Abs. 2, 5 Abs. 4 RGebStV zum Empfang bereitgehalten (Aufgabe der mit Senatsurteil vom 8.5.2003 - 2 S 699/02 - vertretenen Rechtsauffassung)

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.08.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VGH Baden-Württemberg vom 22.08.2008

Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 07.02.2007
    [Aktenzeichen: 3 K 1598/06]
Nachinstanz:
  • Bundesverwaltungsgericht, laufendes Verfahren
    [Aktenzeichen: BVerwG 6 C 23.08]
Aktuelle Urteile aus dem Rundfunkgebührenrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 6590 Dokument-Nr. 6590

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil6590

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?