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Amtsgericht Rudolstadt, Urteil vom 20.05.1999
- 1 C 914/98 -
Steter Lärm am Altglascontainer kann zu Mietminderung führen
Jede Nacht ein Flaschenkonzert
Mieter, die sich durch den allabendlichen Glaseinwurf in einen direkt neben dem Fenster stehenden Altglascontainer erheblich gestört fühlen, können ihre Miete um 10 % Prozent kürzen. Dies entschied das Amtsgericht Rudolstadt.
Im zugrunde liegenden Fall klagte eine
Mietmangel
Die Frau kürzte daraufhin die Miete, weil sie das tägliche Flaschenkonzert als einen eindeutigen Mangel des Mietobjekts betrachtete. Diese Geräusche seien nicht anders zu bewerten als unerträgliche Gerüche oder schimmlige Wände.
10 Prozent Mietminderung
Das Amtsgericht Rudolstadt gab ihr Recht. Bis endlich wieder Ruhe einkehrt, darf die Frau zehn Prozent ihrer monatlichen Miete kürzen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.04.2010
Quelle: ra-online (pt)
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2000, Seite: 19 WuM 2000, 19
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Dokument-Nr. 9161
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