alle Urteile, veröffentlicht am 05.01.2009
Bundessozialgericht, Urteil vom 18.11.2008
- B 2 U 31/07 R -
Lehrerin duscht auf Klassenfahrt privat - Kein Arbeitsunfall bei Sturz unter der Dusche
Ausrutscher in der Dusche nach 3-stündiger Wanderung
Bricht sich eine Lehrerin auf einer Klassenfahrt beim Duschen den Fuß, so ist dies kein Arbeitsunfall. Das Duschen ist eine "höchstpersönliche Verrichtung" und der Unfall hätte auch unter jeder anderen Dusche geschehen können, so dass die gesetzliche Unfallversicherung nicht greift. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts hervor.
Im zugrunde liegenden Fall begehrte eine Lehrerin der beklagten Unfallkasse wegen einer Verletzung beim Duschen die Feststellung eines Arbeitsunfalls als Versicherungsfall. Sie unternahm als angestellte Lehrerin in Begleitung einer Mitarbeiterin eine Klassenfahrt mit 17 Kindern der 2. Klasse einer Grundschule in ein Schullandheim. Am Anreisetag wanderte sie mit den Kindern und kehrte gegen 18.00 Uhr zurück. Das Personal des Schullandheims war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr anwesend. Nachdem die Kinder geduscht, Abendbrot gegessen und sich in die Schlafräume begeben hatten, duschte sich die Mitarbeiterin in der außerhalb des Schullandheims gelegenen... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Detmold, Beschluss vom 13.03.2008
- S 6 SO 49/08 ER -
Bestattungskosten sind vorläufig vom Sozialhilfeträger zu übernehmen - Behörde darf Hilfesuchenden nicht auf Ersatzansprüche verweisen
Vor Bestattung muss eine Hilfesuchende nicht evtl. Ersatzansprüche gegen den Sohn des Verstorbenen realisieren
Das Sozialgericht Detmold verpflichtete im Eilverfahren den Sozialhilfeträger zur Übernahme der Kosten für die Bestattung des Leichnams des bereits vor drei Wochen verstorbenen Ehemannes der bedürftigen Antragstellerin. Dies obgleich noch nicht geklärt war, ob weitere Verwandte finanziell in der Lage gewesen wären, die Bestattungskosten zu tragen.
Die angegangene Stadt hatte die Übernahme der Kosten deshalb abgelehnt, weil vor einer endgültigen Entscheidung zunächst zu prüfen sei, ob der mit der Antragstellerin nicht verwandte Sohn des Verstorbenen verpflichtet und in der Lage ist, für die Kosten aufzukommen. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht.Die Hilfesuchende kann nicht darauf verwiesen werden,... Lesen Sie mehr
Landgericht Paderborn, Beschluss vom 11.11.2008
- 7 O 67/06 -
Hohe Ordnungsgelder wegen irreführender Telefonbuchwerbung eines Schlüsseldienstes
Landgericht Paderborn bestätigt Auffassung der Wettbewerbszentrale
Das Landgericht Paderborn hat gegen ein bundesweit aktives Schlüsselnotdienstunternehmen empfindliche Ordnungsgelder in Höhe von 100.000 Euro sowie gegen den Geschäftsführer des Unternehmens in Höhe von 20.000 Euro verhängt.
Dem Unternehmen und dem Geschäftsführer war bereits im Frühjahr 2007 von dem Oberlandesgericht Hamm verboten worden, in einem Telefonbuch mit einem Betriebssitz zu werben, wenn unter dieser Anschrift gar kein Betriebssitz unterhalten wird (Urteil vom 29.03.2007, Az. 4 U 11/07). Das Gericht hatte seinerzeit ausgeführt, dass die Werbung mit einer örtlichen Anschrift und Telefonnummer... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 28.12.2008
- 17 U 197/08 -
Aufklärungspflichtverletzung: Bank haftet auf Schadensersatz bei falschen Versprechungen über Immobilie, wenn sie einen Wissensvorsprung hat
Mietpoolkalkulation war unrealistisch - Erfolgreiche Schadensersatzklage gegen Deutsche Bausparkasse Badenia AG
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat über eine Schadensersatzklage eines Anlegers gegen die Bausparkasse Badenia zu Gunsten dessen entschieden. Der am 30.12.2008 entschiedene Fall betraf ein von der Beklagten finanziertes Anlageobjekt, bei dem sämtliche nicht umlagefähigen Verwaltungskosten einschließlich der Instandhaltungsrücklage aus dem einzurichtenden Mietpool getragen werden sollten.
Der damals 22 Jahre alte Kläger, von Beruf Heizungsbauer, wurde im Oktober 1994 von einem Anlagenvermittler der Vertriebsgesellschaft (H&B GmbH) geworben, zum Zwecke der Altersvorsorge und der Steuerersparnis ohne Eigenkapital einen 1/4 Anteil an einer 58,4 qm großen, neu zu errichtenden Wohnung in Kehl zu erwerben. Im Rahmen der Gespräche händigte der Vermittler dem Kläger unter anderem... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 16.12.2008
- 2 K 525/08.KO -
500.000,- € Schadenersatz: Beamter verkaufte Druckerpatronen des Bundesamtes
Ein ehemaliger Beamter des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung muss dem Bund für die Entwendung von Druckerpatronen Schadensersatz leisten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Der geständige und mittlerweile entlassene Beamte veräußerte in den Jahren 2003 bis 2007 Druckerpatronen des Bundesamtes in großer Menge an eine Solinger Firma und - zu einem geringeren Teil - über ebay. Das Bundesamt bezifferte den Schaden auf 491.114,53 € und forderte mittels Kostenbescheid diesen Betrag. Hiermit war der Beamte nicht einverstanden und erhob nach erfolglosem Widerspruchsverfahren... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 16.12.2009
- 17 U 201/08 -
Unsubstantiiertes Vorbringen des Klägers: Gericht weist Schadensersatzklage gegen Deutsche Bausparkasse Badenia AG ab
Sittenwidrige Überhöhung des Kaufpreises nicht nachgewiesen
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat über eine Schadensersatzklage eines Anlegern gegen die Bausparkasse Badenia zu Gunsten der beklagten Bausparkasse entschieden. In dem eher untypischen Fall hat das Oberlandesgericht Karlsruhe die Berufung der Kläger gegen das klagabweisende Urteil des Landgerichts Karlsruhe zurückgewiesen.
Die Kläger hatten 1993 zwecks Steuerersparnis ohne Eigenkapital durch Vermittlung der H&B Gruppe ein verpachtetes Hotelapartment von 23,72 qm Größe für ca. 92.000 DM erworben. Die Finanzierung erfolgte durch ein Vorausdarlehen und zwei Bausparverträge bei der beklagten Bausparkasse. Die Kläger verlangten nun Schadensersatz und machten mangelnde Aufklärung über die Risiken der Finanzierung... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Detmold, Urteil vom 03.12.2008
- S 5 KR 207/07 -
Krankenkasse muss digitale Einkaufshilfe für Blinde bezahlen
Die beklagte Krankenkasse hat die Kosten für ein Produkterkennungsgerät (sog. Einkaufsfuchs) zu tragen. Dies entschied das Sozialgericht Detmold auf die Klage eines 37-jährigen Klägers, der im Alter von 15 Jahren erblindete.
Der Einkaufsfuchs besteht aus einem Basisgerät, das am Gürtel oder in der Tasche getragen werden kann, sowie einem transportablen Scanner, wie er in Supermärkten zu finden ist. Er erkennt die Produkte durch Auswertung des Strichcodes, der auf den Verpackungen zu finden ist. Die Datenbank des Gerätes enthält über eine Million verschiedener Artikel. Die Erweiterung der Daten kann durch... Lesen Sie mehr