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alle Urteile, veröffentlicht am 28.05.2009

Landgericht München I, Urteil vom 28.05.2009
- 7 O 17548/08 -

Premiere verliert Streit gegen Receiver-Hersteller Kathrein um 26.350.000 Euro Vertragsstrafe

Kooperationspartner verstößt nicht gegen Vertragsstrafversprechen

Im Streit um die Forderung von über 26.000.000,- € der Premiere Fernsehen GmbH und Co. KG gegen die Kathrein-Werke KG hat der genannte Vertragspartner nicht gegen die Auflagen des geschlossenen Rahmenvertrages verstoßen. Dies hat das Landgericht München I entschieden.

Die Beklagte hat in den Jahren 2003-2007 mit Zustimmung der Klägerin zum Empfang des Premiere-Programms geeignete Receiver hergestellt. In diesem Zusammenhang hatte sich die Beklagte in einem Vertrag mit der Klägerin strafbewehrt (Vertragsstrafe 50.000,- € pro Zuwiderhandlung) dazu verpflichtet, es zu unterlassen, selbst oder durch (in die Vertragserfüllung einbezogene) Dritte Umgehungsvorrichtungen zum "Schwarzsehen" des Premiere-Programms herzustellen.Die Klägerin erhob mit der hiesigen Klage nun Anspruch auf Zahlung der Vertragsstrafe in einer Vielzahl von Fällen. Sie warf der Beklagten vor, über ihren persönlich haftenden... Lesen Sie mehr

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Entscheidung vom 28.05.2009
- 13 ME 76/09 -

OVG Niedersachsen: Anbau von Genmais bleibt verboten

BRD beantragt Ruhensanordnung aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse hinsichtlich der Maispflanzen der Linie MON 810

In Deutschland bleibt der Anbau von gentechnisch verändertem Mais der Linie MON 810 weiterhin verboten. Dies hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschieden.

Die Maispflanzen der Linie MON 810 produzieren ein Schädlingsgift, das sich gegen die Raupen des "Maiszünslers" richtet. Das Inverkehrbringen und damit der Anbau dieses Maises ist in der Europäischen Union seit 1998 genehmigt. Als sechster EU-Mitgliedstaat hat die Bundesrepublik Deutschland von der Ermächtigung Gebrauch gemacht, das Ruhen der Genehmigung wegen neuer wissenschaftlicher... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.05.2009
- 6 AZR 141/08 -

Keine Vergütung von zwangsläufig an Bord eines Schiffes verbrachter Freizeit

Zeiten, die außerhalb der regulären Arbeitsphasen liegen können nicht als Bereitschaftsdienst gewertet werden

Besatzungsmitglieder eines Schiffes, auf deren Arbeitsverhältnisse der TVöD Anwendung findet, haben für die nach dem Ende der Dienste bestehende Anwesenheit an Bord des Schiffes nur dann einen tarifvertraglichen Anspruch auf Vergütung, wenn die Anwesenheit angeordnet worden ist. Eine konkludente Anordnung der Anwesenheit an Bord folgt für die Besatzung nicht schon aus dem faktischen Zwang, während des Aufenthalts auf See auch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an Bord zu bleiben. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Der Kläger ist als leitender Ingenieur auf einem Mehrzweckschiff beschäftigt. Das Schiff ist durchgehend sieben Tage in der Woche 24 Stunden im Einsatz. Nach einem Einsatztag fährt das Schiff in der Regel nicht zu seinem Heimathafen zurück, sondern verbleibt auf See und geht dort vor Anker. Nur gelegentlich werden auch Häfen angefahren. Die Besatzung arbeitet im Wochenwechselschichtdienst. Die... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.05.2009
- XII ZR 111/08 -

BGH zur Dauer des nachehelichen Krankheits­unterhalts

Umstände und Dauer der Ehe entscheiden über Begrenzung der nachehelichen Unterhaltszahlungen

Die Umstände des Eheschlusses sowie Verlauf und Dauer der Ehe sind bei der Frage nach einer Befristung und Begrenzung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs – besonders beim nachehelichen Krankheitsunterhalt – zu berücksichtigen. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.

Die Parteien hatten im Jahre 1972 geheiratet, als die Klägerin 16 Jahre alt und vom Beklagten schwanger war. Aus der Ehe sind insgesamt vier Kinder hervorgegangen, von denen nur noch die 1987 geborene Tochter, die im Haushalt der Klägerin lebt, unterhaltsbedürftig ist. Die Ehe wurde 1998 geschieden.Die Klägerin ist wegen einer im Jahre 1989 diagnostizierten Darmkrebserkrankung... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.05.2009
- 8 AZR 536/08 -

Nichtberücksichtigung von männlichen Bewerbern für freie Arbeitsstelle in Mädcheninternat zulässig

Arbeitgeber kann frei entscheiden, welche Arbeiten für einen freien Arbeitsplatz zu erbringen sind und welche Bewerber somit grundsätzlich ausscheiden

Der Träger eines Gymnasiums darf bei der Besetzung einer Betreuerstelle für das von ihm betriebene Mädcheninternat die Bewerberauswahl auf Frauen beschränken, wenn die Tätigkeit auch Nachtdienste im Internat beinhalten soll. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.

Das beklagte Land hatte für das Mädcheninternat seines staatlichen Gymnasiums in N. mittels einer Stellenausschreibung eine Erzieherin/Sportlehrerin oder Sozialpädagogin gesucht. Der Kläger, ein Diplom-Sozialpädagoge, hatte sich um diese Stelle beworben. Das staatliche Gymnasium teilte ihm mit, bei der Stellenbesetzung könnten ausschließlich weibliche Bewerber berücksichtigt werden, weil die Stelleninhaberin... Lesen Sie mehr

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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.05.2009
- BVerwG 7 C 13.08 -

Geiseln müssen sich an den Kosten ihrer Befreiung beteiligen

Kosten zur Behegung einer Notlage sind vom Empfänger zu tragen

Geiseln müssen die Kosten ihrer Befreiung grundsätzlich erstatten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Die Klägerin war im September 2003 auf einer Trekkingtour in Kolumbien - gemeinsam mit anderen Teilnehmern einer mehrköpfigen Reisegruppe unterschiedlicher Nationalitäten - von einer Rebellengruppe entführt worden. Nach intensiven Bemühungen des Auswärtigen Amtes, der Deutschen Botschaft in Bogota, kolumbianischer Behörden sowie verschiedener anderer internationaler Organisationen wurde... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.05.2009
- Xa ZR 113/08 -

BGH zu Fluggastrechten bei verspäteten Zubringerflügen

Kein Anspruch auf Ausgleichzahlungen oder Flugpreisminderung

Einem Fluggast steht keine pauschalierte Ausgleichszahlung zu, wenn er wegen Verspätung des Zubringerflugs einen Anschlussflug nicht erreicht. Dies entschied der Bundesgerichtshof.

In dem zugrundeliegenden Fall buchte der Kläger bei dem beklagten Luftfahrtunternehmen für sich, seine Ehefrau und seine beiden Kinder einen Flug von Frankfurt am Main nach Phoenix (Arizona) über Washington D.C. und zurück. Der Flug von Washington D.C. nach Phoenix sollte nicht von der Beklagten, sondern von United Airlines durchgeführt werden. Der Hinflug wurde für den 7. Oktober 2006... Lesen Sie mehr