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alle Urteile, veröffentlicht am 29.05.2009

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 28.05.2009
- 18 U 108/07 -

Telekom AG verliert Streit um 112 Millionen Euro

Unternehmen handelt nicht im Auftrag des Bundes - Eventuelle Fehler liegen im Verantwortungsbereich der Telekom

Die Deutschen Telekom AG kann die Kosten für einen in den USA geschlossenen Vergleich aufgrund eines Sammelklageverfahrens wegen Schadensersatz nicht von der Bundesrepublik Deutschland und der Kreditanstalt für Wiederaufbau zurückverlangen. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.

Gegenstand des Verfahrens ist der Ersatz von Kosten, die der Telekom in einem Sammelklageverfahren in den USA entstanden sind. Der Prozess geht zurück auf den 3. Börsengang der Telekom im Jahre 2000. Dabei wurde die T-Aktie auch in den USA platziert. Zu diesem Zeitpunkt stand sie bei 66,50 Euro, fiel in der Folge aber rapide bis auf rund 10 Euro. Amerikanische Aktionäre strengten eine Sammelklage an und verlangten vom Bonner Unternehmen insgesamt 400 Millionen $ Schadenersatz. Ihr Vorwurf lautete, der Verkaufsprospekt, mit der sich T-Aktie auf dem US-Markt vorgestellt hatte, habe mit falschen bzw. unzureichenden Angaben geworben, weil unter anderem... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.05.2009
- OVG 2 A 11. - 14.08, 25. - 27.07, 28. - 30.08 -

Oberverwaltungsgericht erklärt Bebauungsplan aufgrund unheilbarer formeller Mängel und fehlender Angaben zu verfügbaren umweltbezogenen Informationen für unwirksam

Uferweg zwischen See und Anwohnerflächen ist kein öffentlicher Gehweg

Der von der Landeshauptstadt Potsdam aufgestellte Bebauungsplan Nr. 8 „Griebnitzsee“, der einen öffentlichen Gehweg entlang des Uferbereichs des Griebnitzsees vorsieht, ist unwirksam. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.

Das Plangebiet erstreckt sich auf den in Potsdam-Babelsberg gelegenen südlichen und südwestlichen Uferbereich des Griebnitzsees und setzt u.a. entlang des Seeufers einen ca. 3 m breiten Streifen als öffentlichen Gehweg mit eingeschränktem Radverkehr sowie angrenzend öffentliche und private Grünflächen fest. Hiergegen hatten sich 10 Anlieger, über deren Grundstücke der geplante Weg verlaufen... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Bamberg, Urteil vom 08.05.2009
- 6 U 38/08 -

Landgericht Coburg zur Beschränkung der Verfügungsbefugnis des Vorerben über den Nachlass

Vorerbe darf Erbrecht des Nacherben nicht beeinträchtigen

Hat der Erblasser in seinem Testament eine "Vorerbschaft" angeordnet, so kann der als Vorerbe Bedachte in der Regel nur eingeschränkt wirksam über das Erbe verfügen. Wenn er Gegenstände verschenkt oder deutlich unter Wert abgibt, kann der Nacherbe sie gegebenenfalls sogar vom Empfänger zurückverlangen. Dies hat das Landgericht Coburg entschieden.

Das Landgericht Coburg entschied in einem Fall, bei dem eine Nacherbin erfolgreich die Unwirksamkeit eines umfangreichen Grundstücksgeschäfts geltend machte. Die Vorerben hatten die Grundstücke dem Beklagten zu etwas mehr als der Hälfte ihres tatsächlichen Werts überlassen. Weil dieser Vertrag die Nacherbin beeinträchtigte, ist er unwirksam.Die Erblasserin, die über... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.05.2009
- Xa ZR 9/08 -

Auslobung einer "Meisterschaftsprämie" ist formfrei wirksam

Vereinbarung enthält kein Schenkungsversprechen und unterliegt damit keinen Formvorschriften

Wenn der Vorsitzende eines Sportclubs dem Trainer der Mannschaft einen Geldbetrag bei Gewinn eines Turniers verspricht, handelt es sich dabei nicht um ein Schenkungsversprechen, das einer notariellen Beurkundung bedarf. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Der Kläger – Trainer der Ringermannschaft eines Sportclubs – behauptete, der Beklagte – Vorsitzender des Aufsichtsrats des Sportclubs – habe ihm für den Fall, dass seine Mannschaft in der kommenden Saison den Titel eines Deutschen Meisters erringe, mündlich die Zahlung eines Betrags von 5.000,- € versprochen. Die Mannschaft gewann den Titel.Der Kläger hat den Beklagten... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 27.04.2009
- 3 K 77/09 -

Ruhestandsbeamte, die vor dem 31.12.1991 im Beamtenverhältnis standen und die teilzeitbeschäftigt waren, können Neuberechnung ihrer Versorgungsbezüge verlangen

Land darf nicht an ursprünglich fehlerhaft festgesetzten Versorgungsregelung festhalten

Ruhestandsbeamte, die vor dem 31.12.1991 im Beamtenverhältnis standen und teilzeitbeschäftigt waren und die bei ihrer Zurruhesetzung den Versorgungsabschlag für teilzeitbeschäftigte Beamte nicht angefochten hatten, können nachträglich - trotz der Bestandskraft der Festsetzung der Versorgungsbezüge - eine Neuberechnung ihrer Versorgungsbezüge ohne Versorgungsabschlag verlangen. Dies hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschieden.

Die Klägerin, eine Lehrerin, war 2003 in den Ruhestand getreten. Bei der Festsetzung ihrer Versorgungsbezüge war ihr Ruhegehalt um einen Versorgungsabschlag für teilzeitbeschäftigte Beamte in Höhe von etwa 240 EUR monatlich gekürzt worden. Ein solcher Versorgungsabschlag wurde bis vor kurzem bei allen Beamten berücksichtigt, die vor dem 31.12.1991 im Beamtenverhältnis standen. Für später... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 26.05.2009
- 4 K 1143/09 -

Ausschank alkoholischer Getränke aufgrund Missachtung des Gesundheits- und Jugendschutzes in Gaststätte untersagt

Preis- und Betriebskonzept der Gaststätte fordert Alkoholmissbrauch heraus

Eine Erlebnis-Gaststätte in Stuttgart darf ab sofort aufgrund der Unzuverlässigkeit des Betreibers hinsichtlich der Vorschriften des Jugendschutzes keine alkoholischen Getränke mehr ausschenken. Erlaubt bleibt vorläufig die Abgabe von alkoholfreien Getränken. Dies hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden.

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat mit Verfügung vom 26.02.2009 unter Anordnung der sofortigen Vollziehung u.a. die Gaststättenerlaubnis der Betreiberin hinsichtlich der Abgabe alkoholischer Getränke widerrufen und die weitere Abgabe alkoholischer Getränke in der Gaststätte untersagt. Zur Abwicklung wurde der Betreiberin eine Frist bis zum 30.03.2009 eingeräumt. Der hiergegen von der... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.05.2009
- 2 AZR 548/08 -

Bundesarbeitsgericht zur nachträglichen Zulassung einer Kündigungsschutzklage

Verspätete Klageerhebung durch gewerkschaftlichen Bevollmächtigten nicht zulässig

Ein Arbeitnehmer muss sich die Fristversäumnis eines Gewerkschaftsvertreters bei Erhebung einer Kündigungsschutzklage zurechnen lassen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Will sich ein Arbeitnehmer gegen die Wirksamkeit einer Kündigung seines Arbeitsverhältnisses wenden, muss er nach § 4 KSchG innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage erheben. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. War der Arbeitnehmer trotz Anwendung aller ihm nach Lage der Umstände zuzumutenden Sorgfalt verhindert,... Lesen Sie mehr