wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „gentechnisch“ veröffentlicht wurden

Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 13.12.2013
- T-240/10 -

Beschlüsse der Kommission über die Zulassung des Inverkehrbringens der genetisch veränderten Kartoffelsorte Amflora nichtig

Kommission verletzt Verfahrens­vorschriften der Regelungen für die Zulassung von genetisch veränderte Organismen in der Union

Genetisch veränderte Organismen (GVO) dürfen im Gebiet der Europäischen Union nur dann in die Umwelt freigesetzt oder in Verkehr gebracht werden, wenn für sie im Anschluss an eine wissenschaftliche Risikobewertung eine Zulassung erteilt worden ist, die besonderen Bedingungen unterliegt und für bestimmte Verwendungen erteilt wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichts der europäischen Union hervor.

Die Zulassungsregelung umfasst zwei verschiedene Verfahren, die je nach der geplanten Verwendung der GVO durchgeführt werden. Das erste Verfahren, dessen Vorschriften in der Richtlinie 2001/18/EG (Richtlinie über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt und zur Aufhebung der Richtlinie 90/220/EWG des Rates) niedergelegt sind, hat die Zulassung der absichtlichen Freisetzung von GVO in die Umwelt zum Gegenstand. Im Rahmen dieses Verfahrens ist die Zulassungserteilung grundsätzlich Sache des Mitgliedstaats, bei dem ein Unternehmen einen entsprechenden Antrag gestellt hat. Die übrigen Mitgliedstaaten sowie die Kommission... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24.10.2013
- BVerwG 7 C 13.12 -

Imker können keine weiteren Schutzmaßnahmen beim Anbau von gentechnisch verändertem Mais verlangten

Keine Klärung im Streit um Schutzmaßnahmen beim Anbau von gentechnisch verändertem Mais

Das Bundes­verwaltungs­gericht hat die Revisionen mehrerer Imker zurückgewiesen, die wirksame Schutzmaßnahmen beim Anbau von gentechnisch verändertem Mais verlangten, um eine Verunreinigung ihres Honigs mit dessen Pollen zu verhindern.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft baute in den Jahren 2005 - 2008 auf einem Versuchsgut gentechnisch veränderten Mais an. Die Bienenhäuser der Kläger sind zwischen 1und 3 km von der Anbaufläche entfernt. Nachdem im Honig eines Klägers gentechnisch veränderte DNA nachgewiesen worden war, erhob dieser Klage, der sich die übrigen... Lesen Sie mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 27.03.2012
- 22 BV 11.2175 -

Imker haben keinen Anspruch auf Schutzmaßnahmen gegen Honig-Verunreinigung durch Anbau von Gen-Mais

Anspruch auf Schutzmaßnahmen nicht aus Gentechnikgesetz in Verbindung mit Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung herleitbar

Imker aus Bayern haben keinen Anspruch darauf, dass der Freistaat Bayern geeignete Maßnahmen ergreift, um den Verlust der Verkehrs- und Verzehrfähigkeit ihres Honigs durch die Verunreinigung mit Pollen des Maises der Linie MON 810 zu verhindern. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof und verneinte zudem auch die von den Imkern begehrte Feststellung, dass der Anbau des Maises MON 810 durch den Freistaat Bayern zu Forschungszwecken spätestens ab dem Jahr 2005 rechtswidrig gewesen sei.

In dem vorausgegangenen Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg hatte das Gericht festgestellt, dass die Imkereiprodukte, soweit sie nachweisbar Bestandteile von Pollen des Maises MON 810 enthalten, wesentlich beeinträchtigt seien. Die darauf gerichtete Klage, den beklagten Freistaat zu verpflichten, Maßnahmen zu ergreifen, damit der Honig in Folge des Anbaus von genetisch verändertem... Lesen Sie mehr

Werbung

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29.02.2012
- BVerwG 7 C 8.11 -

Landwirt muss gentechnisch veränderte Pflanzen auch bei Unkenntnis der Verunreinigung des Saatguts vernichten

Aussaat gentechnisch veränderter Organismen verstößt auch bei Unkenntnis über Verunreinigung gegen Gentechnikgesetz

Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ist auch dann zu beenden, wenn dem Landwirt bei der Aussaat die Verunreinigung des Saatguts nicht bekannt war. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.

Die klagenden Landwirte des zugrunde liegenden Streitfalls brachten auf ihre Felder Raps aus. Eine vom Erzeuger veranlasste Untersuchung des Saatguts ergab keine Verunreinigung mit gentechnisch veränderten Organismen. Nachdem später bei einer amtlichen Analyse einer weiteren Probe geringe Spuren gentechnisch veränderter Rapssamen festgestellt worden waren, untersagte die zuständige... Lesen Sie mehr

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 06.09.2011
- C-442/09 -

EuGH: Mit Genmais-Pollen verunreinigter Honig darf nur mit Genehmigung in den Verkehr gebracht werden

Pollen stellen nur bei Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit und Unfähigkeit zur Übertragung genetischen Materials keinen GVO mehr dar

Honig und Nahrungsergänzungsmittel, die genetisch veränderte Pollen enthalten, dürfen als Produkte nicht ohne vorherige Zulassung in den Verkehr gebracht werden. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Urteil bekannt gegeben.

Die Richtlinie über genetisch veränderte Organismen (GVO)* sieht vor, dass diese nur nach einer Zulassung absichtlich in die Umwelt freigesetzt oder in den Verkehr gebracht werden dürfen. Außerdem bestimmt die Verordnung über genetisch veränderte Lebensmittel**, dass zur Verwendung als Lebensmittel oder in Lebensmitteln bestimmte GVO, Lebensmittel, die GVO enthalten oder aus solchen... Lesen Sie mehr

Werbung

Verwaltungsgericht Augsburg, Urteil vom 29.03.2011
- Au 1 K 10.947 -

Genmais: VG Augsburg bestätigt Vernichtung von gentechnisch veränderten Maispflanzen und Saatgut

Auch bei Unkenntnis über Verunreinigung des Saatguts ist Anordnung zur Vernichtung von Pflanzen und Saat rechtmäßig

Die Anordnung zur Vernichtung von gentechnisch verändertem Saatgut und von Maispflanzen ist auch dann rechtmäßig, wenn die Landwirte das Saatgut in Unkenntnis der Verunreinigung ausgesät haben. Dies entschied das Verwaltungsgericht Augsburg

Im April 2010 hatte der beklagte Freistaat Bayern durch ein Testergebnis des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit erfahren, dass in einer beim Hersteller entnommenen Probe einer Partie der Sorte PR38H20 Bestandteile der gentechnisch veränderten Linie NK 603 nachgewiesen wurden. Maispflanzen mit dieser gentechnischen Veränderung sind resistent gegen... Lesen Sie mehr

Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 19.01.2011
- 6 A 400/10 -

Gefahr gentechnischer Veränderungen: Anordnung zur Vernichtung von Raps-Saatgut rechtswidrig

Saatgut wurde nicht gezielt gentechnisch verunreinigt in Umlauf gebracht

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte über die Frage der Rechtmäßigkeit einer Anordnung zu entscheiden, die darauf gerichtet war, Raps-Saatgut zu vernichten, bei dem Spuren gentechnisch veränderter Organismen festgestellt wurden.

Die Anordnung des Regierungspräsidiums in Gießen des zugrunde liegenden Falls war an einen landwirtschaftlichen Betrieb in Südniedersachsen gerichtet, der das Saatgut auf von ihm bewirtschafteten zum Teil in Hessen gelegenen Feldern ausgesät hatte. Das Regierungspräsidium Gießen hatte die Anordnung darauf gestützt, dass bei labortechnischen Untersuchungen in dem von dem landwirtschaftlichen Betrieb bezogenen... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 24.11.2010
- 1 BvF 2/05 -

BVerfG: Strenges Gentechnikgesetz ist verfassungsgemäß - Keine Lockerung des Gentechnikgesetzes

Normenkontrollantrag des Landes Sachsen-Anhalt in Sachen "Gentechnikgesetz" erfolglos

Die derzeit geltenden strengen Vorschriften für den Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft sind verfassungsgemäß. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Damit blieb ein Normenkontrollantrag der Landesregierung von Sachsen-Anhalt gegen Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung der Gentechnik erfolglos. Sachsen-Anhalt hatte mehrere restriktive Bestimmungen des Gentechnikgesetzes des Bundes als verfassungswidrig eingeschätzt.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil in dem Normenkontrollverfahren der Landesregierung von Sachsen-Anhalt gegen Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung der Gentechnik (GenTG) über- die Begriffsbestimmungen "gentechnisch veränderter Organismus" und "Inverkehrbringen" (§ 3 Nummern 3 und 6 GenTG),- das Standortregister (§ 16 a GenTG),- den Umgang mit... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 08.09.2010
- 1 BvR 1890/08 -

BVerfG: Verwendung des Begriffs "Gen-Milch" durch Greenpeace nicht verfassungswidrig

Milchkonzern begehrt erfolglos Unterlassung der öffentlichen Verwendung des Begriffs "Gen-Milch"

Milch von Kühen, die auch gentechnisch veränderter Futtermittel erhalten haben, darf als "Gen-Milch" bezeichnet werden. Die Versagung des Anspruchs eines Milchkonzerns auf Unterlassung der öffentlichen Verwendung des Begriffs "Gen-Milch" ist nicht verfassungswidrig. Dies entschied das Bundesverfassunsgericht.

Die Beschwerdeführerin leitet als Obergesellschaft einen Konzern international tätiger Unternehmen für Milch- und Molkereiprodukte. Diese verarbeiten in ihren Produkten Milch von Kühen, die auch gentechnisch veränderter Futtermittel erhalten haben. Der Beklagte des Ausgangsverfahrens ist ein Verein, der sich u. a. zum Ziel gesetzt hat, die Verbraucher über seiner Ansicht nach bestehenden... Lesen Sie mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 26.10.2009
- 22 BV 08.1968 -

Gefährdung von Imkereiprodukten durch genetisch veränderten Mais?

Bayerischer VGH legt EuGH Fragen zur Auslegung der Verordnung zu genetisch veränderter Lebensmittel vor

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das Verfahren einiger Erzeuger von Imkereiprodukten, die beanstandeten, dass ihre Imkereiprodukte durch Pollen des Maises der Linie MON 810 wesentlich beeinträchtigt werden, ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Auslegung der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel zur Vorabentscheidung vorgelegt.

Den Klägern geht es um die Verkehrs- und Verbrauchsfähigkeit ihrer Imkereiprodukte (Honig und Pollen), die sie durch den Eintrag von Pollen der genetisch veränderten Maislinie MON 810 gefährdet sehen. Sie begehren vom Freistaat Bayern in erster Linie Maßnahmen, die verhindern sollen, dass ihre Bienen mit Pollen des Maises der Linie MON 810 in Berührung kommen und hilfsweise die Feststellung... Lesen Sie mehr